Knast oder Bewährung? Im Glühwein-Rausch fuhr er einen Kumpel tot

Chemnitz/Tannenberg/Dresden - Auf der Flucht vor der Polizei baute David S. (22) einen Unfall mit einem Toten und drei Verletzten. Jetzt kämpft er darum, nicht in den Knast zu müssen. Nachdem der Fall durch mehrere Instanzen gegangen war, kam es am heutigen Mittwoch erneut zur Verhandlung.

Mit etwa 95 km/h krachte der Seat gegen einen Baum.
Mit etwa 95 km/h krachte der Seat gegen einen Baum.  © Niko Mutschmann

Das war passiert: David S. fuhr am 12. Dezember 2021 gegen 2 Uhr morgens mit vier Insassen von einer Geburtstagsfeier. Vorher hatte David S. mit sechs bis sieben Tassen Glühwein mächtig "getankt" sowie Marihuana konsumiert. Als der Seat in eine Verkehrskontrolle geriet, gab der damalige Teenager Gas, um einer Alkoholkontrolle zu entgehen.

Mit circa 95 Sachen fuhr er dann gegen einen Baum. Ein Mitfahrer erlitt ein offenes Schädel-Hirn-Trauma, an dem der Bekannte starb.

Der Unfallfahrer wurde im Dezember 2022 vom Amtsgericht Marienberg (Erzgebirge) wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt.

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Das Landgericht Chemnitz verschärfte das Urteil im Berufungsverfahren 2023 zu einem Jahr und zehn Monaten - ohne Bewährung.

Urteil vom Amtsgericht Marienberg bestätigt

Todesfahrer David S. (22) musste sich am Chemnitzer Landgericht abermals vor Gericht verantworten.
Todesfahrer David S. (22) musste sich am Chemnitzer Landgericht abermals vor Gericht verantworten.  © Haertelpress

Dagegen legte David Revision ein. Mit Erfolg: Das Oberlandesgericht Dresden kassierte das Urteil, sodass der Fall am heutigen Mittwoch wieder vorm Landgericht landete.

Dort bestätigte der Vorsitzende Janko Ehrlich (50) nun das Urteil vom Amtsgericht Marienberg, wegen einer günstigen Sozialprognose. David S. bleibt somit auf freiem Fuß, obwohl der Fahrer laut Anklage "alles falsch machte, was man als Kraftfahrer falsch machen kann".

Die "Fleppen" bleiben für den jungen Mann noch ein Jahr und neun Monate gesperrt.

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Laut Anklage ist jedoch davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft auch dieses Urteil nicht hinnehmen wird und ihrerseits in Revision geht.

Titelfoto: Bildmontage: Haertelpress, Niko Mutschmann

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