Kundenkonten für Spielsucht leergeräumt: Bänker verzockt Geld von Familien

Chemnitz - Fast eine Million Euro hat ein Chemnitzer Bänker von seinen Kunden veruntreut!

Der Angeklagte betreute besonders vermögende Kunden in der Commerzbank-Filiale am Markt.
Der Angeklagte betreute besonders vermögende Kunden in der Commerzbank-Filiale am Markt.  © Ralph Kunz

Der gelernte Bankkaufmann verschuldete sich durch Börsengeschäfte und Online-Casino-Spiele. In seiner Verzweiflung plünderte er die Konten vermögender Bankkunden und verschleierte die Geldströme. Doch irgendwann flog der Schwindel auf  und war nun Thema am Amtsgericht Chemnitz.

Alles fing Ende der 1990er-Jahre mit Börsentermingeschäften an. Tag und Nacht verzockte Christian L. (48) sein Geld. Später kamen Online-Casino-Spiele, vor allem Roulette, hinzu. Der Chemnitzer verlor sich komplett in der Spielsucht. Als sein Konto gepfändet wurde, brauchte er neue Geldquellen.

Hier kam sein Job ins Spiel: Als Finanzberater kümmerte er sich um 300 besonders vermögende Kunden. Die Anklage listet 178 Handlungen über drei Jahre auf, insgesamt 952.400 Euro. Konkret geht es um ein Wertpapier- und Tagesgeldkonto zweier Familien.

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"Weil die Kunden kein Online-Banking benutzten, fielen ihnen die Transfers nicht auf. Am Anfang dachte ich, ich könnte es mit Gewinnen schnell zurückzahlen. Aber ich hatte keine Chance, da rauszukommen", erklärt L.

Wie Staatsanwältin Olga Bergert (48) schildert, änderte der Angeklagte immer wieder Referenzkontonummern und konnte so problemlos Beträge auf sein eigenes Konto überweisen.

"Es wurden weiterhin Adressdaten geändert, sodass Kontobenachrichtigungen per Post an den Angeklagten verschickt wurden." Als die Kunden nachfragten, habe er verfälschte Auszugskopien ausgehändigt.

Hat in weniger als drei Jahren fast eine Million Euro verzockt: Christian L. (48).
Hat in weniger als drei Jahren fast eine Million Euro verzockt: Christian L. (48).  © haertelpress / Harry Härtel

Christian L. hat alle Handlungen eingeräumt. Richter und Staatsanwaltschaft machten dennoch deutlich, dass es für eine Bewährungsstrafe nicht mehr reicht. Urteil folgt.

Titelfoto: Fotomontage: Ralph Kunz, haertelpress / Harry Härtel

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