Flaschenwerfer vor Gericht: Frau nach Bar-Streit in Chemnitz fast erblindet

Chemnitz - Am Amtsgericht Chemnitz hat am Montag der Prozess gegen Modou Lamin F. (36) begonnen. Dem gambischen Staatsangehörigen wird vorgeworfen, am 14. Juli 2024 in der Coco-Jumbo-Bar eine Bierflasche geworfen und damit zwei unbeteiligte Gäste verletzt zu haben.

Am Amtsgericht Chemnitz startete gestern der Prozess gegen Modou F.
Am Amtsgericht Chemnitz startete gestern der Prozess gegen Modou F.  © privat

Der Abend eskalierte, nachdem F. laut Anklage mit einem anderen Barbesucher in Streit geraten war, da dieser ihm zuvor schon zwei Mal sein Bier weggenommen und ihn mehrfach provoziert haben soll. Das Clubpersonal versuchte die beiden Streithähne vor die Bar zu drängen.

Die Staatsanwaltschaft schildert, F. "schnappte sich eine Flasche Bier und warf diese in Richtung Bar". Die Flasche traf zunächst Ingolf W. (54) am Kopf und zerbrach. Glassplitter verletzten anschließend seine Frau Mariama W. (41) schwer am rechten Auge – der innere Augenmuskel wurde abgerissen.

Sie sagte aus: "Ich habe nur eine Flasche kommen sehen und dann war plötzlich alles schwarz vor Augen und ich war voll mit Blut". Wer die Flasche geworfen hat, konnten beide nicht genau sagen.

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Die 41-Jährige sieht rechts heute nur noch etwa zehn Prozent und muss sich noch mehreren Operationen unterziehen. Ingolf W. erlitt nur leichte Schnittverletzungen an der Augenbraue.

Angeklagter bestreitet Tat: "Ich habe keine Flasche geworfen"

Im Juli 2024 eskalierte ein Streit in einer Bar auf dem Sonnenberg.
Im Juli 2024 eskalierte ein Streit in einer Bar auf dem Sonnenberg.  © Ralph Kunz

Der Angeklagte bestreitet die Tat: "Ich habe keine Flasche geworfen und es tut mir sehr leid was da passiert ist."

Er behauptet, aus Angst vor seinem Streitgegner geflohen zu sein. Mehrere Zeugen – darunter der Clubbesitzer und ein Mitarbeiter – belasteten ihn jedoch deutlich.

"Er hat die Flasche von oben, über meine Schulter geworfen", so ein Zeuge. Richter Christian Goltz (62) verwies den Fall nach knapp eineinhalb Stunden an das Schöffengericht: "Es kommt nun doch eine schwere Körperverletzung in Betracht".

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Wann es weitergeht, ist noch unklar.

Titelfoto: Bildmontage: Ralph Kunz, privat

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