Prozess in Chemnitz: Supermarkt mit Zwille geknackt

Chemnitz/Döbeln - Um an Geld für ihre Drogensucht zu kommen, knackte Patrick R. (35) zusammen mit einem Kumpan einen Einkaufsmarkt in Döbeln (Landkreis Mittelsachsen). Tatmittel: körperliche Gewalt und eine Zwille. Beim Prozess am Amtsgericht Chemnitz am Donnerstag kam der Angeklagte knapp um den Knast herum.

Patrick R. (35) bekam für die Zwille-Attacke zehn Monate auf Bewährung.
Patrick R. (35) bekam für die Zwille-Attacke zehn Monate auf Bewährung.  © Harry Härtel/Haertelpress

Die Anklage liest sich wie aus einem Film: Patrick R. wollte mit einem Kumpan (27) in der Nacht vom 12. auf den 13. Dezember 2022 gewaltsam in das Einkaufszentrum Henwi in der Bäckerstraße in Döbeln einsteigen - "mittels einer Zwille und einer Metallkugel", so das Chemnitzer Amtsgericht.

Im Verkaufsraum schlug sein Kumpan Vitrinen ein und klaute Schmuckstücke im Gesamtwert von 5133 Euro. Deswegen ging es am Donnerstag ans Chemnitzer Amtsgericht.

Der Prozess gegen den Mittäter wurde im Sommer eingestellt. Der Vorwurf gegen Patrick: Gemeinschaftlicher Diebstahl und Sachbeschädigung.

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Nach einem Rechtsgespräch ließ sich Patrick durch seinen Anwalt zur Sache ein.

Angeklagter hat positive Sozialprognose

Per Zwille schoss der Angeklagte auf die Eingangstür des Henwi-Kaufhaus' in Döbeln. (Symbolfoto)
Per Zwille schoss der Angeklagte auf die Eingangstür des Henwi-Kaufhaus' in Döbeln. (Symbolfoto)  © wikipedia

"Er hatte die Zwille dabei und er hatte auf die Scheibe geschossen", erklärte Verteidiger Martin Göddenhenrich im Namen seines Mandanten.

Patrick und sein Kumpan waren damals schwer drogenabhängig, sodass sie fast alles zu Geld machen wollten, um ihre Sucht zu stillen.

Allerdings: Der Angeklagte schoss zwar mit der Schleuder auf das Glas. Jedoch führte das nur zu einem Riss. Danach rammte Patrick mit seiner Schulter die Scheibe ein, verletzte sich dabei jedoch am Arm.

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Richterin und Amtsgerichtspräsidentin Dr. Christine Mügge (64) verurteilte den 12-fach vorbestraften Ex-Junkie schließlich zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung (Bewährungszeit: 3 Jahre).

Er hat eine positive Sozialprognose, zudem ist er seit einiger Zeit auf Entzug, lebt in Berlin und befindet sich auf Jobsuche. Die Zwille wurde von der Justiz einkassiert.

Titelfoto: Bildmontage: Harry Härtel/haertelpress, Wikipedia

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