Prozess-Urteil: Lkw-Fahrer überrollt blinden Bekannten

Chemnitz -  Weil er einen blinden Bekannten beim Rangieren tot gefahren hat, stand Ronald M. (60) seit September vor dem Chemnitzer Amtsgericht. Die Anklage lautete fahrlässige Tötung. Der Prozess endete am Montag mit einem milden Urteil für den Kraftfahrer.

Ronald M. (60) wurde zu einer Geldstraße und Fahrverbot verurteilt, weil er einen Bekannten überfuhr.
Ronald M. (60) wurde zu einer Geldstraße und Fahrverbot verurteilt, weil er einen Bekannten überfuhr.  © Bildmontage: Haertelpress (2)

Richter Kai Schüler (60) verurteilte den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 3600 Euro und einem Fahrverbot von drei Monaten.

Dem Angeklagten kam laut Schüler zugute, dass er weder gerast noch betrunken gewesen sei.

Allerdings könne es in diesem Fall - von der Verteidigung gefordert - bei keiner Verwarnung bleiben.

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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Ronald M. beim Rückwärtsfahren mit dem Lkw im Rosenweg nahe der Brauerei Reichenbrand im November 2023 seinen blinden Bekannten Fred M. (60) totfuhr.

Bereits zum Prozessbeginn sagte M. aus, dass die Sichtverhältnisse eingeschränkt gewesen seien. Dem entgegnete Kai Schüler am Montag: "Wenn Sie keine Sicht haben, dürfen Sie dort nicht reinfahren."

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Bildmontage: Haertelpress (2)

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