Nichts gemacht, aber Rechnungen gestellt: Nachbarschaftshilfe zockte AOK ab

Chemnitz - Sabine B. (41) war als Nachbarschaftshilfe in Chemnitz tätig. In einem Zeitraum von drei Jahren erstellte die Chemnitzerin etliche Rechnungen für Leistungen, die sie allerdings nie erbrachte. Dafür kassierte die Betrügerin am Dienstag vor dem Chemnitzer Amtsgericht die Quittung.

Betrügerin Sabine B. (41) wurde zu anderthalb Jahren auf Bewährung verurteilt.
Betrügerin Sabine B. (41) wurde zu anderthalb Jahren auf Bewährung verurteilt.  © Haertelpress

Wie dreist kann man sein? Weil sie nicht viel verdiente, beschloss Sabine B., ihre Haushaltskasse auf illegale Weise aufzubessern. So erstellte und fälschte sie 128 Abrechnungen.

"Die Rechnungen enthielten jeweils die Unterschrift der Angeklagten sowie eine weitere Unterschrift, die angeblich von den berechtigten Leistungsempfängern bzw. dessen gesetzlichen Vertretern stammte", so Staatsanwalt Thomas Fischer (65).

Die Chemnitzerin war als Nachbarschaftshilfe bei der AOK Plus registriert, machte Einkäufe für ihre Klienten und betreute sie.

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Durch die gefälschten Rechnungen kassierte die gelernte Ergotherapeutin von 2021 bis 2024 insgesamt 20.640 Euro.

AOK-Versicherter schaltete die Polizei ein

Die Angeklagte war bei der AOK Plus als Pflegehelferin registriert.
Die Angeklagte war bei der AOK Plus als Pflegehelferin registriert.  © Martin Schutt/dpa

Der Schwindel flog schließlich auf, als die Mutter eines Pflegekindes eine Delfin-Therapie bei der Krankenkasse beantragen wollte und die AOK ihr mitteilte, dass die Gelder durch die Nachbarschaftshilfe bereits aufgebraucht seien.

Ein weiterer AOK-Versicherter schaltete wegen der erfundenen Rechnungen zudem die Polizei ein.

"Es ist richtig, was die Staatsanwaltschaft ihr vorwirft", erklärte Verteidiger Jan Richter (57). Die Begründung für ihre Betrugsserie lieferte Sabine selbst: "Irgendwie muss man sehen, dass man an Geld kommt."

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Richterin Gudrun Trautmann (63) verurteilte die Angeklagte schließlich wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Urkundenfälschung zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Daneben muss sie 20.640 Euro zurückzahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Titelfoto: Bildmontage: Martin Schutt/dpa, Haertelpress

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