Sie dinierte, ohne zu zahlen: Zechprellerin muss wieder ins Gefängnis

Chemnitz - Sandra E. (47) ging gerne essen. Der Haken: Achtmal bezahlte sie nicht. Hierfür wurde die Chemnitzerin zu drei Monaten Knast verurteilt. Weil die 47-Jährige nicht ins Gefängnis wollte, ging es am Mittwoch in die Berufungsverhandlung.

Zechprellerin Sandra E. (47) muss mal wieder ins Gefängnis.  © Haertelpress

ALEX, Schlosshotel Klaffenbach, Restaurant Pelzmühle: Sandra E. ließ es sich 2023 mächtig schmecken. Weil sie ständig vorher abhaute, ohne zu bezahlen, verurteilte sie das Chemnitzer Amtsgericht wegen Betruges zu drei Monaten Haft - ohne Bewährung.

Die harte Strafe hatte einen Grund: Sandras Vorstrafenregister umfasst 35 Eintragungen, davon 21 wegen einschlägiger Delikte.

Die Chemnitzerin beging ihre erste Straftat bereits 1997, fünf Jahre später bekam sie eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monate wegen Totschlags - sie hatte ihr eigenes Kind umgebracht.

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Das Merkwürdige an der Verhandlung am Mittwoch am Landgericht: Bisher legte sie bei keiner ihrer Verurteilungen Berufung ein, zog das Gefängnis vor. Sie hatte zu dem Zeitpunkt keine Wohnung.

Jetzt will sie nicht mehr ins Gefängnis, da sie bei einem Bekannten untergekommen sei. Die Staatsanwaltschaft war anderer Auffassung: "Sie zeigt eine absolute Ignoranz der Rechtsordnung."

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Auch beim Restaurant Pelzmühle ließ es sich Sandra schmecken. Die Rechnung ließ sie liegen.  © Uwe Meinhold
Für 36,80 Euro dinierte die Angeklagte am Pelzmühlenteich.  © Sven Gleisberg

Dem schloss sich Richter Jürgen Zöllner (62) an: "Wer die Musik bestellt, muss bezahlen. Das ist nicht nur im Restaurant so, sondern bei uns auch." Heißt: Die Berufung wurde verworfen, Sandra muss wieder hinter schwedische Gardinen.

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