13-Jährige angefasst und geküsst: So lautet das Urteil

Dresden - Für die Kinder muss es ein Schock gewesen sein. Im Park wurden zwei 13-Jährige unvermittelt von Karim H. (22) begrabscht und sogar geküsst. Jetzt saß der Sex-Gangster vorm Amtsrichter. Auch weil die Kinder halfen, den Täter schnell zu fassen.

Karim H. (22) muss ins Gefängnis.  © Peter Schulze

Laut Anklage setzte sich der gebürtige Afghane im Dezember 2020 im Volkspark Heinrich-Greif-Straße auf die Bank zu den ihm völlig unbekannten Kindern.

Mit den Worten, er wolle sehen, was sie so trägt, zerrte der Mann an den Klamotten des Mädchens und tatschte ihr an den Hintern.

Sofort ergriffen die Kinder die Flucht, doch Karim kam hinterher. Und griff sich den Jungen, küsste ihn und griff in dessen Hose und bot 160 Euro für einen weiteren Kuss.

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Die Kinder rannten davon, riefen die Polizei. "Sie konnten eine wunderbare, detailgetreue Beschreibung abgeben", lobte ein Kriminalist, der erst mit den Opfern sprach, sich danach mit seiner Kollegin den Tatort ansah.

"Als wir ankamen, erkannten wir ihn nach der Beschreibung sofort wieder. Schwarzes Cappy, weiße Lacoste-Jacke, schwarze Schuhe, Gucci-Tasche und glänzende goldene Uhr. Wir haben ihn sofort kontrolliert."

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Karim H. hat weitere Straftaten begangen

In diesem Park vergriff sich der Täter an den Kindern.  © Peter Schulze

Und während die Polizistin den Einsatzwagen holte, versuchte Karim auch noch zu türmen.

Doch der Beamte jagte ihm bis auf die Räcknitzhöhe hinterher. "Dann ging ihm wohl die Puste aus ..."

Seither sitzt Karim H. hinter Gittern. Er ist vorbestraft (Drogendelikte), im Polizeiregister vermerkt (Sexualstraftaten) und musste sich außerdem wegen Abgabe von Rauschgift an eine 17-Jährige verantworten.

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Im Knast bleibt er vorerst auch. Urteil: zwei Jahre Haft.

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