Dresdner Gericht lässt wirren Stalker laufen

Dresden - Er tyrannisierte seine Nachbarn, weil er glaubte, sie seien vom Teufel besessen. Aber verurteilt wurde Ahmad K. (27) dafür nicht. Das Landgericht Dresden musste den psychisch kranken Krankenpfleger laufen lassen.

Ahmad K. (27) ist schuldunfähig. Ob seine Krankheit behandelt wird, ist fraglich.
Ahmad K. (27) ist schuldunfähig. Ob seine Krankheit behandelt wird, ist fraglich.  © Peter Schulze

Wie berichtet, war es für die Familie im Wohnhaus an der Budapester Straße die Hölle. Der Syrer drohte, spuckte, pöbelte, randalierte, trat Türen und Fenster ein. Die Opfer verbarrikadierten die Wohnungstür von innen mit Autoreifen.

Die drei Kinder verließen die Wohnung nur noch über den Balkon im Erdgeschoss. Sie schliefen in Tagesklamotten, um notfalls nachts fliehen zu können, sollte Ahmad die Wohnung stürmen.

Aufgrund einer psychischen Krankheit glaubte Ahmad, die Nachbarn stünden mit dem Teufel im Bunde. Erst als er aus der Wohnung flog, legte sich sein Groll.

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Aber nur wenig: Denn auch in einem Fitnessstudio hatte er Hausverbot, kam trotzdem und legte sich mit der gerufenen Polizei an. Außerdem fuhr er mehrfach Bahn ohne Ticket.

Zum Prozessauftakt am Landgericht kam Ahmad gar nicht, wurde von der Polizei gebracht, redete wirr und schwänzte dann die Folgetermine! Das Gericht verhandelte ohne ihn weiter.

Justiz wartet, bis mehr passiert

Für die Fahrten und den Widerstand kassierte er 900 Euro Strafe. Bei den "Teufelsattacken" sei er schuldunfähig gewesen, so die Justiz.

Auch eingewiesen wurde er nicht: Dafür seien die Vorfälle nicht gravierend genug, ähnliche Vorfälle gab es später nicht mehr. Kurz: Es muss offenbar erst mehr passieren.

Immerhin: Die Akte liegt jetzt in der Betreuungsabteilung. Die Fachleute dort sollen sich nun um den Zustand von Ahmad kümmern.

Titelfoto: Peter Schulze

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