Ärger um Abschleppaufträge: Freispruch für den Taxi-Chef!

Dresden - Es ist ein alltägliches Bild in Dresden: Ständig sind Taxistände zugeparkt, werden so die Droschkenkutscher massiv in ihrer Arbeit behindert. Jan Kepper (46), Chef der Genossenschaft, schloss deshalb einen Vertrag mit einem Abschleppunternehmen ab, um seinen Kollegen den Rücken freizuhalten. Und fand sich prompt wegen Amtsanmaßung vor der Amtsrichterin wieder.

Jan Kepper (46) wollte die 120 Stellplätze seiner Kollegen von Falschparkern freihalten. Prompt bekam er Ärger mit der Justiz.
Jan Kepper (46) wollte die 120 Stellplätze seiner Kollegen von Falschparkern freihalten. Prompt bekam er Ärger mit der Justiz.  © Peter Schulze

Laut Anklage gehören die Stellflächen offiziell der Stadt, mithin dürfte auch nur die Stadt abschleppen. Wenigstens ein Falschparker wurde aber "im Auftrag" der Taxler abgeschleppt.

Verteidiger Hans Theisen schüttelt den Kopf: "Nachts ist niemand beim Ordnungsamt erreichbar. Und wenn, wird nur ein Knöllchen verhängt. Damit ist doch das Problem nicht gelöst."

Manuela D. (42), Chefin des Abschleppdienstes, erklärte: "Die Leute wurden immer an uns verwiesen. Im Amt fühlte sich niemand zuständig. Das ging ja nicht nur den Taxifahrern so."

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Sie habe sich daraufhin kundig gemacht und Firmen einen Rahmenvertrag angeboten, bei Bedarf abzuschleppen. "Auch die DVB nutzt das. Fast täglich in der Neustadt", so die Abschlepp-Chefin.

Auch an diesem Taxi-Stand an der Louisenstraße, gibt es immer wieder Ärger. Laut Kepper entdecken die Kollegen wöchentlich über 100 Falschparker in der Stadt.
Auch an diesem Taxi-Stand an der Louisenstraße, gibt es immer wieder Ärger. Laut Kepper entdecken die Kollegen wöchentlich über 100 Falschparker in der Stadt.  © Peter Schulze

Freispruch für den Chef der Genossenschaft

Taxis dürfen nur an den für sie vorgesehenen Plätzen auf Aufträge warten.
Taxis dürfen nur an den für sie vorgesehenen Plätzen auf Aufträge warten.  © imago/Panama Pictures

Jan Kepper und sie gingen davon aus, dass die gekennzeichneten Flächen (Taxi-Stand, Bahngleise) "verkehrsrechtlichen Anordnungen" gleichgesetzt sind.

"Wenn ein Umzugsunternehmen einen Straßenabschnitt mit Genehmigung vom Amt sperren lässt, darf es doch auch abschleppen lassen", so die Unternehmerin.

Zivilrechtlich ist das wohl tatsächlich unklar. Strafrechtlich aber sah die Richterin keinen Fehler.

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Sie erklärte: "Hier liegt ein Verbotsirrtum vor. Und Vorsatz ist nicht zu erkennen." Konsequenz: Freispruch für den Chef der Genossenschaft.

Titelfoto: Peter Schulze, IMAGO/Panama Pictures

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