Angeblich brauchte er sie als "Vorlage": Sexpuppe bringt Maler in den Knast
Dresden - Diesmal muss er in Haft! Lars P. (41) wurde vom Amtsrichter in Dresden zu zehn Monaten Knast verurteilt. Zum wiederholten Mal hatte sich der Maler Sexpuppen mit kindlichem Aussehen zugelegt. Seine Erklärungen wies der Jurist als Schutzbehauptungen zurück.
Lars war aufgeflogen, nachdem er bei Facebook ein Foto eingestellt hatte. Darauf posierte er mit einer (angezogenen) Sexpuppe, die ein zehnjähriges Mädchen darstellt.
Die Ermittler waren alarmiert, denn der Maler stand unter Bewährung, weil er wegen des Besitzes solcher Sexpuppen verurteilt worden war. Wieder rückten die Fahnder zur Hausdurchsuchung an, fanden zwei dieser Puppen.
Lars erklärte im Prozess: "Ich stelle Comics her. Dazu benötige ich die Puppen." Er habe extra "welche ohne Öffnungen bestellt", allerdings habe der Versand falsch geliefert. Den Schriftverkehr dazu habe er leider gelöscht.
"Sie bestellten, obwohl Sie wussten, dass es eine Straftat ist", so der Richter, der die Erklärungen von Lars als "Relativierungen und Beschönigungen" deklarierte.
Nun muss der Maler in Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Titelfoto: Simone Lauritz