Angst vor Corona! Mutti ließ Tochter nicht zur Schule - Prozess

Dresden - Sicherheit wird groß geschrieben. Schulpflicht noch größer. Diese Lektion musste jüngst auch Doreen Z. (47) aus Dresden lernen. Weil sie ihre lungenkranke Tochter Madeleine (16) aus Angst vor Corona nicht in die Schule ließ, saß die Gesundheitsberaterin am Mittwoch vorm Amtsrichter.

Mama Doreen Z. (47) mit Tochter Madeleine (16) vor der 64. Oberschule in der Linzer Straße. Weil sie bei ihren Lehrern auf Unverständnis stieß, ist die Schülerin mittlerweile auf eine Privatschule gewechselt.
Mama Doreen Z. (47) mit Tochter Madeleine (16) vor der 64. Oberschule in der Linzer Straße. Weil sie bei ihren Lehrern auf Unverständnis stieß, ist die Schülerin mittlerweile auf eine Privatschule gewechselt.  © Thomas Türpe

Im Januar flatterte Mama Doreen ein Bußgeldbescheid ins Haus: Weil ihr Tochter Madeleine nach den Sommerferien im vergangenen Jahr über einen Zeitraum von zwei Wochen nicht zum Unterricht in der 64. Oberschule erschienen war, sollte die besorgte Mutter 150 Euro blechen.

Doreen legte Widerspruch ein: “Ich habe der Schule ein Attest vorgelegt, das bescheinigt, dass mein Kind an Asthma leidet und damit zur Risiko-Gruppe gehört."

Madeleine sei an den Präsenztagen zu Hause geblieben - zu ihrem persönlichen Schutz. Am Online-Unterricht, der im Wechsel stattfand, habe sie aber weiterhin teilgenommen. "Ich habe oft mit der Schule gesprochen, aber die haben immer mehr gemauert. Wollten keine Extra-Wurst."

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Weil das vorgelegte Attest keine Befreiung vom Unterricht umfasste, verlangte der Schulleiter eine Bescheinigung, die der Schülerin die Unfähigkeit eines Schulbesuchs attestiert.

Asthma-Leiden, Anzeichen einer Gefäßerkrankung, psychische Beschwerden

Die legte Mama Doreen jedoch nie vor: "Meine Tochter befand und befindet sich noch immer in Untersuchungen." Madeleine weise neben ihrem Asthma-Leiden auch Anzeichen einer Gefäßerkrankung sowie psychische Beschwerden auf. "Solange nicht geklärt ist, was ihr wirklich fehlt, stellt mir keiner dieses Attest aus." Trotzdem: "Als Sorgeberechtigte habe ich die Verantwortung, mein Kind zu schützen."

Der Richter untermauerte die Notwendigkeit eines eindeutigen ärztlichen Attests. Weil Doreen aber etliche Arztbriefe und Überweisungen vorzeigte, stellte er das Verfahren wegen geringer Schuld ein.

Titelfoto: Thomas Türpe

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