Prozessbeginn nach Tod auf Techno-Party: Wohl keine Haftstrafe für Emmas (†21) Mörder

Dresden - Mord auf der Techno-Party. Emma (†21) starb, weil ihr Freund (17) im Drogenrausch immer wieder auf sie einstach. Am Mittwoch begann der Prozess gegen den Jugendlichen. Er findet nicht öffentlich statt. Und eine Haftstrafe wird es wohl nicht geben. Auch die Frage nach dem Warum könnte offenbleiben - was vor allem für die Angehörigen schwer ist.

Die 21-Jährige verblutete am Rande einer Techno-Party in der Königsbrücker Heide. (Archivbild)
Die 21-Jährige verblutete am Rande einer Techno-Party in der Königsbrücker Heide. (Archivbild)  © Steffen Füssel

Der Staatsanwalt schrieb für den jugendlichen Täter keine Anklage, sondern eine sogenannte Antragsschrift.

Denn die Justiz geht davon aus, dass der junge Mann schuldunfähig ist und dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden soll. Er leide demnach an einer schweren psychischen Krankheit.

Zudem stand er bei der Tat im Mai 2025 massiv unter Drogen. Er war laut Staatsanwalt nicht in der Lage, sein Unrecht einzusehen oder danach zu handeln.

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Sozusagen im Wahn attackierte er Emma mit einem Taschenmesser. Nun könnte der Täter zwar des Mordes schuldig gesprochen, aber nicht verurteilt, sondern eingewiesen werden. Bereits kurz nach der Tat kam der Jugendliche deshalb in die Psychiatrie statt in U-Haft.

Richter Andreas Ziegel.
Richter Andreas Ziegel.  © Ove Landgraf

Party-Besucher sollen vor Gericht aussagen

Vor dem Gericht wurden Bilder und Kerzen für die verstorbene Emma aufgestellt.
Vor dem Gericht wurden Bilder und Kerzen für die verstorbene Emma aufgestellt.  © Ove Landgraf

Die Polizei löste seinerzeit die illegale Party im Wald gerade auf, als ihnen der Jugendliche blutüberströmt entgegenkam. Wenig später wurde Emma gefunden. Für sie kam jede Hilfe zu spät. Weil der Beschuldigte erst 17 Jahre alt ist, findet das Verfahren zu dessen Schutz nicht öffentlich statt.

Die Jugendkammer hat vorerst sieben Prozesstage geplant. Sie will neben Gutachtern und Fahndern auch zahlreiche Party-Besucher hören. Die sollen berichten, wie sie Emma und den späteren Täter zuvor erlebt haben.

Aspekte, die vor allem die Angehörigen interessieren. Denn noch immer ist die Frage nach dem Warum ungeklärt. Der Täter hat keine Erinnerungen mehr. Eigentlich sind in solchen Prozessen Angehörige als Nebenkläger üblich.

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Auch sie könnten dann Fragen stellen - und eventuell Antworten bekommen. Doch im Jugendstrafrecht ist bei derlei Antragsschriften eine Nebenklage nicht vorgesehen. Bedeutet: Auch die Eltern von Emma bleiben beim Prozess außen vor.

Wie groß noch immer die Trauer um das Opfer ist, zeigte sich auch kurz vor Prozessauftakt. Im Morgengrauen wurde vor dem Gerichtsgebäude ein "Altar" für Emma mit Kerzen, Blumen und Bildern aufgestellt.

Das Urteil ist für Ende Februar geplant.

Titelfoto: Steffen Füssel

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