Beamte beleidigt - Fahrlehrer kommt mit Verwarnung davon

Dresden - Es hätte so einfach sein können: Eigentlich hatte das Dresdner Amtsgericht das Verfahren gegen Ingolf B. (69) schon gegen Arbeitsstunden eingestellt. Doch weil er die nicht ableistete, kam es wieder zum Prozess. Dort sah man es nun als erwiesen an, dass er zwei Finanzbeamte beleidigt hatte.

Fahrlehrer Ingolf B. (69) musste schon zum zweiten Mal wegen seines Ausrasters vor Gericht.
Fahrlehrer Ingolf B. (69) musste schon zum zweiten Mal wegen seines Ausrasters vor Gericht.  © Peter Schulze

Dass der Fahrlehrer wütend ist, merkt man ihm noch immer an: Wegen Steuerschulden haben er und seine Frau Ärger mit dem Finanzamt. Und so sprach das Ehepaar am 12. Dezember 2023 dort vor.

Während die Frau sich bereit erklärte, die Schulden zu zahlen, fühlte sich Ingolf B. noch immer ungerecht behandelt.

"Ihr Nazis, ihr habt euch wie Nazis zu meinen Kindern verhalten!", will der eine Beamte gehört haben. Der andere gibt an, nur den Vorwurf gehört zu haben. Auch Ingolf B. räumt zumindest ein, den Beamten "Nazi-Methoden" vorgeworfen zu haben.

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Verteidigen ließ sich der Fahrlehrer durch den Ex-Anwalt Frank Hannig (54), was die Staatsanwaltschaft wegen mangelnder Vertrauenswürdigkeit zunächst ablehnte, vom Gericht jedoch zugelassen wurde.

Für den Angeklagten gibt es zunächst nur eine Verwarnung

Hannig argumentierte zum einen, dass die Äußerungen im kleinen Rahmen fielen und zurückgenommen wurden, zum anderen stamme das Einkommenssteuergesetz tatsächlich aus der Nazizeit, der Vorwurf sei daher eine Tatsache. "Eine wahre Feststellung ist keine Beleidigung", meinte auch der Angeklagte.

Das Gericht sah das anders: "Das ist schlicht und eingefahren keine Meinungsäußerung", so die Richterin. Als Urteil bekam der Angeklagte eine Verwarnung, er muss jedoch 30 Tagessätze zu je 15 Euro zahlen, wenn er sich innerhalb eines Jahres noch mal was zuschulden kommen lässt.

Titelfoto: Bildmontage: Peter Schulze

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