Mord am joggenden Anwalt: Gab's mehr als nur einen Täter?

Dresden - War es doch ein Mordkomplott? Im Prozess gegen die mutmaßliche Killer-Witwe Ramona B. (52) und den Hausmeister Claus T. (76) machte jetzt die Kammer im Landgericht Dresden eine überraschende Ansage. Demnach könnten auch Verurteilungen wegen gemeinschaftlichen Mordes am Anwalt Peter B. (76) in Betracht kommen!

Ramona B. (52) soll ihren Ehemann Peter B. (†76) überfahren haben, um an sein Erbe zu kommen. Foto: Peter Schulze
Ramona B. (52) soll ihren Ehemann Peter B. (†76) überfahren haben, um an sein Erbe zu kommen. Foto: Peter Schulze  © Peter Schulze

Ramona soll ihren Ehemann im September 2024 überfahren haben, um an sein Erbe zu kommen. Ihr droht lebenslange Haft. Das Tatauto, einen GLK, soll ihr der mitangeklagte Claus besorgt haben, weshalb er wegen Beihilfe zum Mord angeklagt ist. Dafür drohen ihm zwischen drei und 15 Jahre Haft. Jedenfalls bisher.

Wie berichtet, bestreitet die Witwe die Tat, bezichtigt stattdessen den Hausmeister.

Der wiederum will von ihrem Ansinnen nicht gewusst haben. Er habe ihr das Auto "nur" für eine "illegale Treibjagd auf Wildschweine" besorgt.

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Doch Zeugen ließen Zweifel an der Version aufkommen, und offenbar blieben bislang für die Kammer zu viele Ungereimtheiten offen. Deshalb gehen die Richter nun davon aus, dass beide Angeklagte zusammen handelten, um den elf Millionen Euro schweren Anwalt loszuwerden. Das würde auch für Claus T. lebenslange Haft bedeuten!

Claus T. (76) will von Ramonas mörderischen Plan nichts gewusst haben. Die Kammer ist offenbar inzwischen anderer Ansicht.
Claus T. (76) will von Ramonas mörderischen Plan nichts gewusst haben. Die Kammer ist offenbar inzwischen anderer Ansicht.  © Peter Schulze
Peter B. (†76) hatte laut Gutachter keine Chance, die brutale Unfall-Attacke zu überleben.
Peter B. (†76) hatte laut Gutachter keine Chance, die brutale Unfall-Attacke zu überleben.  © privat

Anwalt Peter B. wurde wohl absichtlich totgefahren

Im Prozess sagten inzwischen Gutachter aus. So gab der Unfallsachverständige zu Protokoll, dass der joggende Anwalt auf der Straße deutlich zu erkennen war.

Das Auto erfasste ihn mit 33 km/h von hinten, überrollte ihn dann im Rückwärtsgang. "Der Kopf war deutlich in die Blätter am Boden gedrückt", so der Gutachter.

Der Gerichtsmediziner ergänzte, dass Peter B. umgefahren, überrollt und vom Auto regelrecht erdrückt wurde. Er hatte keine Chance. Über eine Stunde zählte der Mediziner sämtliche Verletzungen auf, die das Opfer erlitten hatte. Dieses Spurenbild lässt sich demnach auf keinen Fall mit einem möglichen Unfallgeschehen in Einklang bringen.

Kurz: Peter B. wurde in purer Absicht überfahren.

Der Prozess wird fortgesetzt.

Titelfoto: Montage: Peter Schulze

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