Befangenheitsantrag gegen Richter: Platzt der Prozess um die "Killer-Witwe"?

Dresden - Eklat im Mordprozess! Im Verfahren gegen die mutmaßliche Killer-Witwe Ramona B. (53) und ihren Komplizen Claus T. (76) am Landgericht Dresden fuhren die Verteidiger schwere Geschütze auf. Die Anwälte des Hausmeisters lehnten den vorsitzenden Richter wegen Befangenheit ab!

Ramona B. (53) soll ihren Mann überfahren haben.  © Ove Landgraf

Laut Anklage überfuhr die gelernte Krankenschwester ihren Mann, den Insolvenz-Anwalt Peter B. (†76), um an sein Millionen-Erbe zu kommen. Das Tat-Fahrzeug soll Claus T. besorgt haben.

Am Mittwoch wurde eine Mitarbeiterin (50) aus der Kanzlei des Toten gehört. Als die Sprache darauf kam, dass Claus Mandant von Peter war, intervenierten die Anwälte. Derlei Auskünfte sind ohne die sogenannte "Entbindung von der Schweigepflicht" nicht zulässig, sogar strafbar.

Der Richter wandte sich daraufhin an die Zeugin: "Jetzt sagen sie erst mal weiter aus." Das wiederum werteten die Anwälte sofort als "Anstiftung zum Geheimnisverrat".

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Darüber entbrannte ein massiver Zoff unter den anwesenden Juristen. Der Streit eskalierte derart, dass die Verteidiger von Claus den Chefrichter wegen Besorgnis der Befangenheit, und weil das "Verhandlungsklima schwer belastet" sei, ablehnten.

Nach Plan soll der Prozess im November weitergehen. Allerdings müssen nun andere Richter den Antrag prüfen.

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Der Tatort: Hier wurde der Jurist beim Joggen überfahren.  © Erik Töpfer
Mord-Opfer Peter B. (†76) war Insolvenz-Anwalt.  © privat
Claus T. (76) bleibt in U-Haft.  © Ove Landgraf

Verfahren gegen mutmaßliche Killer-Witwe muss im schlimmsten Fall von vorn beginnen

Im schlimmsten Fall platzt das Verfahren, muss irgendwann ganz neu von vorn beginnen.

Übrigens: Der Antrag der Anwälte, Claus T. aus der U-Haft zu entlassen, wurde zwischenzeitlich abgelehnt.

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