Baby in Biotonne "entsorgt": Mutter wegen Totschlags verurteilt

Dresden - Drei Jahre Haft. Das Landgericht Dresden verurteilte Lisa D. (24) wegen Totschlags. Sie hatte im Februar ihr Baby kurz nach der Geburt in Freital umgebracht und den kleinen Leichnam in der Biotonne "entsorgt".

Lisa D. (24) wurde wegen Totschlags zu drei Jahren Haft verurteilt.
Lisa D. (24) wurde wegen Totschlags zu drei Jahren Haft verurteilt.  © Ove Landgraf

Die Postzustellerin hatte die Tat gestanden. Ihrem Umfeld gegenüber hatte sie die Schwangerschaft erst abgestritten. Später behauptete sie, eine Fehlgeburt erlitten zu haben.

Tatsächlich bekam die zweifache Mutter das dritte Kind zu Hause im Bad. Das Baby wickelte sie in eine Decke und legte das Paket in die Tonne. Die kleine Leiche wurde später auf einem Recyclinghof entdeckt. Kurz darauf wurde Lisa festgenommen.

Laut Gericht ist es ein "Lebenskonzept" von Lisa, "bei Problemen zu fabulieren und zu lügen". Die Beziehung zum Kindesvater war schon deshalb problematisch. Als der sich dann auch noch trennte, hatte sie Verlustängste und "die einseitige Hoffnung, die Beziehung zu retten".

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Klar sei aber immer gewesen, dass sie kein drittes Kind wollte. "Schon da stand der Entschluss fest", so der Richter. Denn das habe Lisa auch immer so kommuniziert.

Dass die Tat entdeckt wurde, war laut Richter "Zufall"

Auf diesem Recyclinghof wurde die Babyleiche entdeckt.
Auf diesem Recyclinghof wurde die Babyleiche entdeckt.  © Ove Landgraf

Dennoch: "Mit der Verhütung war sie nachlässig, hoffte immer, dass es schon gut geht." Doch sie wurde schwanger und verleugnete das vor sich und anderen.

Dass die Tat entdeckt wurde, war laut Richter "Zufall". Die Biotonne wurde abgeholt, damit der Inhalt auf den Recyclinghof gehäckselt wird. Dort fiel die Babyleiche auf.

Die Kammer sah zwar keine Hinweise auf krankhaftes Verhalten oder eine Persönlichkeitsstörung bei der Postzustellerin. Allerdings hat Lisa Anpassungsstörungen, was bei ihr zur "Schwangerschaftsabwehr" führte.

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"Eine Mutter-Kind-Beziehung konnte nicht entstehen", so der Richter, dessen Kammer damit von einem minderschweren Fall des Totschlags ausgeht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Weil die Richter keine Fluchtgefahr sehen, wurde der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. Damit ist Lisa aus der U-Haft zu entlassen, kann zu ihrer Familie und muss irgendwann die Haft antreten.

In ausweglosen Situation können Babyklappen oder andere anonyme Hilfsangebote genutzt werden, sodass das Kind sicher in professionelle Hände gelangt. Telefon: 0180 4 23 23 23.

Titelfoto: Fotomontage: Ove Landgraf

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