Bildung einer kriminellen Vereinigung: Neue Anklage gegen Hooligan-Truppe "Starke Jugend"

Dresden - Nun geht es an die zweite Reihe: Am 8. Juli verwarf der Bundesgerichtshof die Revision zweier verurteilter Aue-Hooligans der "Starken Jugend".

Der Gruppengründer Paul H. (30) kassierte drei Jahre Haft.  © Peter Schulze

Damit wurden die zwei Jahre und neun Monate für Maurice A. (26) und ein Jahr auf Bewährung für einen weiteren Angeklagten rechtskräftig.

Alle anderen hatten die Urteile des Dresdner Landgerichts wegen Krimineller Vereinigung akzeptiert.

Mit den rechtskräftigen Urteilen war jetzt der Weg für die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft frei: Diese hat jetzt gegen weitere sieben Deutsche im Alter zwischen 21 und 30 Jahren Anklage wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung erhoben.

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Die "Starke Jugend" wurde 2020 zunächst als Ultra-Gruppierung für den FC Erzgebirge Aue von Paul H. (30) und Marvin P. (25) gegründet.

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Rädelsführer Marvin P. (25) akzeptierte sein Urteil.  © Peter Schulze

Ab Frühjahr 2022 entwickelte die Gruppierung jedoch Gebietsansprüche und begann gegnerische Fans anzugreifen und auszurauben.

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