Brandanschlag auf Döner-Imbiss: Täter gilt als "Gefahr für die Allgemeinheit"

Dresden - Er warf einen Brandsatz ins Orient-Kebab-Haus am Schillerplatz. Doch Pawel S. (35) ist nicht schuldfähig. Zu dem Ergebnis kommt das Landgericht Dresden, das mehrere Tage gegen den Tischler verhandelte. Im Prozess erklärte der Pole, dass ihn ein militärischer Abschirmdienst zur Tat aufgefordert hätte.

Tatort: Damals sicherte die Polizei das Orient-Kebab-Haus am Schillerplatz ab.
Tatort: Damals sicherte die Polizei das Orient-Kebab-Haus am Schillerplatz ab.  © Ove Landgraf

Im März hatte Pawel eine leere Wasserflasche mit Grillanzünder und Lampenöl befüllt und ein Geschirrtuch in den Flaschenhals gestopft.

Er zündete den Molotow-Cocktail an, warf ihn ins Geschäft und türmte.

Die Flamme erlosch, verletzt wurde zum Glück niemand. Der Werfer wurde gefasst und kam in ein psychiatrisches Krankenhaus. Denn er leidet unter paranoider Schizophrenie.

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Nun ordnete das Landgericht die dauerhafte Unterbringung an.

Pawel S. (35) ist schuldunfähig.
Pawel S. (35) ist schuldunfähig.  © Owe Landgraf

Demnach wusste Pawel zwar nicht, was er tat, gilt aber als "Gefahr für die Allgemeinheit".

Titelfoto: Montage: Owe Landgraf

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