Brutaler Suchverlauf enthüllt: Mutmaßliche Killer-Witwe googelte Tötungsarten
Dresden - Laut Anklage überfuhr Ramona B. (52) ihren Mann Peter (†76), um an sein Erbe (etwa 11 Millionen Euro) zu kommen. Gegen die mutmaßliche Killer-Witwe und ihren Komplizen Claus T. (76) verhandelt das Landgericht Dresden. Beide bestreiten, beschuldigen sich gegenseitig der Tat. Doch offenbar suchte die gelernte Krankenschwester schon Monate vor der Tat nach Tötungsarten im Internet.
Alles in Kürze
- Ramona B. soll ihren Mann umgebracht haben, um an sein Erbe zu kommen.
- Die mutmaßliche Killer-Witwe suchte nach Tötungsarten im Internet.
- Ein Darknet-Browser wurde heruntergeladen, Verläufe sind nicht nachweisbar.
- Ramona speicherte Vergiftungsmöglichkeiten und ein Video über 'Fleisch auflösen'.
- Der erbitterte Kampf um das Erbe von etwa 11 Millionen Euro tobt weiter.

Am Montag sagte eine Hauptkommissarin aus, die Handys und Rechner von Ramona auswertete. Demnach wurde nach "tödliche Unfälle im Haushalt" ebenso gegoogelt wie nach "Welche Kopfverletzungen sind tödlich" oder "Sind Ingwer und Zimt tödlich".
Die Polizistin: "Im März 2023 wurde außerdem ein Darknet-Browser heruntergeladen. Verläufe darin sind nicht nachweisbar." Heißt: Was immer Ramona dort suchte, kann nicht mehr nachvollzogen werden.
Dafür speicherte sie Vergiftungsmöglichkeiten mit Botulinumtoxin, Rizin und Algengift.
"Auch ein Netzvideo zum Thema 'Fleisch auflösen mit Piranhasäure' war gespeichert", so die Beamtin.

Killer-Witwe vor Gericht: Streit um Millionenerbe tobt im Hintergrund

Laut Anklage überfuhr Ramona ihren Gatten mit einem Mercedes GKL beim Joggen in Klipphausen. Das Tatauto organisierte demnach Claus.
Doch bisher brachten weder Zeugen noch die von den Anwälten vorgetragenen Tatversionen wirkliches Licht ins Dunkel. Die Kammer hat nun weitere Termine bis Mitte Dezember geplant.
Derweil geht der erbitterte Kampf ums Erbe weiter. Ramona ist laut eines handschriftlichen Testaments Alleinerbin. Zwar wäre sie im Fall eines Mord-Urteils tatsächlich "erbunwürdig". Aber die Angehörigen des Toten fürchten, dass die Witwe bis dahin Geld "beiseite" schafft.
Sie stellten beim Schwurgericht den Antrag, Ramona schon jetzt als erbunwürdig zu erklären. Das lehnte die Kammer als unzulässigen Antrag ab.
Heißt: Der Zoff über zwischenzeitlich eingefrorene Gelder und gesperrte Konten muss (teuer) zivilrechtlich geklärt werden.
Titelfoto: Bildmontage: Peter Schulze, privat