Dealer macht im Knast einfach weiter: Cannabis-Trio vor Gericht!

Dresden - Geschäftssinn wird ihm niemand absprechen: Ammar R. (32), mehrfach vorbestrafter Drogendealer, soll sogar hinter Gittern mit Rauschgift gehandelt haben. Gegen ihn ist mal wieder Prozess am Landgericht Dresden. Er soll vom Knast aus über 230 Kilo "gedoptes Marihuana" vertickt haben. Seine beiden "Laufburschen" Robert L. (36) und Marcel S. (33) sind ebenfalls angeklagt.

Ammar R. (32) muss sich mal wieder vor Gericht verantworten.
Ammar R. (32) muss sich mal wieder vor Gericht verantworten.  © Peter Schulze

Während Ammar vom Knast in Torgau die Fäden per Handy zog, agierten Robert und Marcel laut Anklage "draußen".

In Nünchritz wurde eine Halle angemietet. Dorthin wurden legale CBD-Produkte (Hanf mit sehr niedrigem THC-Gehalt) geliefert. Die Mitangeklagten besprühten die Ware mit synthetischen Cannabinoiden, erhöhten so den "Rausch-Gehalt". Der neue Stoff wurde verpackt, versandt, per Rad ausgeliefert.

Die Geschäfte liefen übrigens, während Ammar in anderer Sache vor Gericht stand. Als in Thüringen ein Abnehmer aufflog, verfolgte der Zoll die Spur zurück bis nach Nünchritz und in den Knast.

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Nun sitzen auch Robert und Marcel wieder ein. Alle drei schweigen.

Marcel S. (33) agierte laut Anklage ebenfalls in der Halle von Nünchritz.
Marcel S. (33) agierte laut Anklage ebenfalls in der Halle von Nünchritz.  © Peter Schulze
Robert L. (36) soll im Auftrag von Ammar, der im Knast saß, die veredelten Drogen verpackt und ausgeliefert haben.
Robert L. (36) soll im Auftrag von Ammar, der im Knast saß, die veredelten Drogen verpackt und ausgeliefert haben.  © Peter Schulze

Knast-Dealer muss bereits 15 Jahre absitzen!

Cannabis-Besitz, wie dieser Joint, ist inzwischen in Deutschland zwar erlaubt. Aber die Mengen aus der Anklage am Landgericht Dresden sind eindeutig über dem "Eigenbedarf".
Cannabis-Besitz, wie dieser Joint, ist inzwischen in Deutschland zwar erlaubt. Aber die Mengen aus der Anklage am Landgericht Dresden sind eindeutig über dem "Eigenbedarf".  © Imago/Revierfoto

Auch wenn der Wirkstoffgehalt trotz "Veredelung" eher gering war, wird sich das neue Cannabisgesetz wohl kaum zugunsten der Angeklagten auswirken. Der Handel damit, erst recht als "Rauschmittel", ist nach wie vor strafbar. Obendrein bei der Menge!

Besonders kritisch wird es diesmal für Ammar. Er muss ohnehin knapp 15 Jahre Haft aus anderen Urteilen absitzen.

Obendrein soll ein früheres Urteil geprüft werden, ob er sogar in Sicherungsverwahrung (SV) kommen soll.

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Das Urteil, was ihm jetzt wegen der gestreckten Drogen blüht, könnte das Zünglein an der Waage für eine mögliche SV werden. Prozess wird fortgesetzt.

Titelfoto: Bildmontage: Peter Schulze, IMAGO/Revierfoto

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