Der Halloween-Schreck vom Kraftwerk: Angeklagter soll drei Frauen belästigt haben

Dresden - Ausgerechnet auf einer lustigen Halloween-Party im Kraftwerk Mitte in Dresden erlebten drei Frauen gruselige Schockmomente. Sie wurden alle massiv sexuell belästigt. Laut Anklage war Ahmed A. (33) der Schrecken der Partygäste, er schweigt aber auf der Anklagebank im Dresdner Amtsgericht.

Ahmed A. (33) muss sich am Amtsgericht Dresden verantworten, weil er drei Frauen auf einer Party belästigt haben soll.
Ahmed A. (33) muss sich am Amtsgericht Dresden verantworten, weil er drei Frauen auf einer Party belästigt haben soll.  © Eric Münch

"Ich war schon so oft dort zur Party. Noch nie ist da was passiert. Und wenn man sich mal anrempelt, wird sich entschuldigt. Umso geschockter war ich", erzählte eine Betroffene (40) im Zeugenstand.

Als sie an der Bar stand, wurde sie plötzlich gegen den Tresen gedrückt. Gleichzeitig griff eine Hand von hinten unter ihr Kleid und in den Schritt.

"Das ging extrem schnell. Ich sah mich um und da stand er", sagte die Frau und zeigte auf den Angeklagten. Sie habe sofort den Sicherheitsdienst informiert, aber Ahmed war schon im Gewühl verschwunden.

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Während noch nach ihm gesucht wurde, kreuzte der Iraker laut Anklage in der Damentoilette auf, wo sich zwei Freundinnen eine Kabine teilten.

"Er schlug gegen die Tür, brüllte irgendwas, wollte rein, war aggressiv", berichtete eine weitere Zeugin (28). Mit voller Wucht habe er die Tür aufgedrückt, die Frauen zwischen Klowand und Tür eingekeilt. "Er griff mir in den Schritt und an die Brust und versuchte irgendwie, mich zu küssen."

Bei der beliebten Halloween-Party im Kraftwerk Mitte soll es zu den Übergriffen gekommen sein. Das Sicherheitspersonal übergab den Mann an die Polizei.
Bei der beliebten Halloween-Party im Kraftwerk Mitte soll es zu den Übergriffen gekommen sein. Das Sicherheitspersonal übergab den Mann an die Polizei.  © Eric Münch

Erst als es den Frauen gelang, die Tür gegen ihn zu schlagen, ließ Ahmed ab. Wieder wurde das Sicherheitspersonal gerufen, das den Mann der Polizei übergab. Denn er hatte eine sehr markante Auffälligkeit: Er war als einziger Gast weder geschminkt noch kostümiert. Das Urteil folgt.

Titelfoto: Eric Münch

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