Der nächste Remmo muss vor Gericht: Schwieriger Prozess erwartet!

Dresden - Der Remmo-Clan lässt die sächsische Justiz nicht los.

Monatelang wurde im Hochsicherheits-Gebäude der Justiz gegen sechs Mitglieder des Remmo-Clans verhandelt. Von den Urteilen wegen des Einbruchs ins Grüne Gewölbe ist erst eines rechtskräftig. Gegen alle anderen wurde Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.
Monatelang wurde im Hochsicherheits-Gebäude der Justiz gegen sechs Mitglieder des Remmo-Clans verhandelt. Von den Urteilen wegen des Einbruchs ins Grüne Gewölbe ist erst eines rechtskräftig. Gegen alle anderen wurde Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.  © dpa/Sebastian Kahnert

Noch immer fahndet die Soko Epaulette nach Hintermännern zum Einbruch ins Grüne Gewölbe. Im November 2019 plünderten Mitglieder des Remmo-Clans die Schatzkammer des sächsischen Königs. Diamanten und Schmuck im Wert von 118 Millionen Euro verschwanden.

Sechs mutmaßliche Täter (24 bis 30 Jahre alt) wurden im Sommer 2023 verurteilt. Ab Januar wird gegen einen Cousin des Trupps wegen Beihilfe verhandelt. Jihad (24) muss sich am Landgericht verantworten.

Die Ermittler gehen davon aus, dass Jihad von den Einbruchsplänen wusste, ursprünglich mit nach Dresden fahren wollte. Weil der Trupp unterwegs in eine Polizeikontrolle kam, habe Jihad einen Rückzieher gemacht. Für eine Anklage wegen Beihilfe reichte es dennoch.

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Jihad war den Ermittlern auch noch direkt "in die Arme" gelaufen. Er kam nach Dresden, um den Prozess gegen seine Cousins zu sehen! Als er das Gericht wieder verlassen wollte, nahm ihn die Polizei mit. Inzwischen ist der Berliner längst wieder auf freiem Fuß.

Der Prozess gegen ihn dürfte schwierig werden. Um Beihilfe nachzuweisen, muss die Haupttat sicher festgestellt sein. Für die sechs mutmaßlichen Hauptakteure gab es 2023 bereits Urteile. Fünf Schuldsprüche, einen Freispruch. Aber der Großteil der Urteile ist noch nicht rechtskräftig. Mithin bräuchte kein Remmo gegen Jihad aussagen, weil die eigenen Verfahren offiziell ja noch laufen.

Obendrein sind die Beschuldigten untereinander verwandt und haben per se ein Aussageverweigerungsrecht. Vorläufig sind 40 Prozesstage geplant.

Titelfoto: dpa/Sebastian Kahnert

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