Die Ämter sind sich uneinig: Verrückter Streit um Mode-Surfer!

Dresden - Geht so sächsisch? Die ehemaligen Tagebaugebiete buhlen als "Wasserparadies" um Besucher. Das Lausitzer Seenland und das Leipziger Neuseenland preisen sich als moderne Wassersportregionen. Doch ausgerechnet für die modernste Wassersportart, das Foilen, hat Sachsen ein generelles Verbot ausgesprochen. Es kam, wie es kommen musste: Wo Verbote sind, drohen Bußgelder!

Ein E-Foil in Aktion. Das elektrisch betriebene Surfbrett hebt sich aus dem Wasser, schwebt in der Luft. Hier übrigens auf dem Störmthaler See - offenbar mit Sondergenehmigung.
Ein E-Foil in Aktion. Das elektrisch betriebene Surfbrett hebt sich aus dem Wasser, schwebt in der Luft. Hier übrigens auf dem Störmthaler See - offenbar mit Sondergenehmigung.  © picture alliance/dpa

Doch so einfach können die nicht verhängt werden, wie sich jetzt bei zwei Prozessen am zuständigen Amtsgericht in Dresden herausstellte.

So wehrt sich Gerd S. (49) gegen ein Ordnungsgeld von 55 Euro. Er war auf dem Störmthaler See mit dem Wing-Foil unterwegs. Dieses Board mit zusätzlichem Steg (Foil) wird von einem Schirm gezogen. Dadurch hebt sich das Brett aus dem Wasser, gleitet in der Luft. Ein Sport, der Körperbeherrschung und volle Konzentration erfordert.

In der Verordnung steht nur ein Verbot von "Flugdrachen" und "Drachenfallschirmen". Die Auslegung der Verordnung ist so umstritten, dass am Verwaltungsgericht Chemnitz gar eine sogenannte "Nichtigkeitsklage" dagegen eingereicht wurde.

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Der Amtsrichter will nun im Zweifel erst die Entscheidung der Chemnitzer Kollegen abwarten, ehe er entscheidet, ob Gerd S. ein Ordnungsgeld zahlen muss.

Auf dem Störmthaler See, südlich von Leipzig, ist das Foilen laut Bußgeldbehörde verboten. Doch so eindeutig ist die Rechtslage wohl nicht.
Auf dem Störmthaler See, südlich von Leipzig, ist das Foilen laut Bußgeldbehörde verboten. Doch so eindeutig ist die Rechtslage wohl nicht.  © imago/Sylvio Dittrich

Eine Genehmigung sorgt für Verwirrung

Unternehmer Martin Wenzel (56) wollte eigentlich nur eine Trendsportart ausüben. Nun kämpft er im Amtsgericht Dresden gegen ein Ordnungsgeld.
Unternehmer Martin Wenzel (56) wollte eigentlich nur eine Trendsportart ausüben. Nun kämpft er im Amtsgericht Dresden gegen ein Ordnungsgeld.  © Holm Helis

Noch verrückter wird es bei Immobilienmakler Martin Wenzel (56). Sein Foil, mit dem er auf dem Geierswalder See fuhr, hatte E-Antrieb. Auch verboten, sagt die Landesdirektion.

Im Schifffahrtsamt in Dresden bekam Wenzel allerdings einen Flyer, wonach diese Sportgeräte nicht als (verbotenes) Wassermotorrad zu werten sind. Davon aber weiß die Genehmigungsbehörde, das Landratsamt Kamenz, nichts.

Überdies sagte Wenzel: "Ich war in einem extra abgegrenzten Gebiet mit Genehmigung unterwegs." Nun suchen die Behörden, wem das abgegrenzte Gebiet gehört und wer welche Genehmigungen erteilte. So lange ist der Prozess ausgesetzt.

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Immerhin: Wenzel war auf sächsischem Gebiet unterwegs. Der See gehört ja zum Teil zu Brandenburg.

Titelfoto: picture alliance/dpa

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