Diebischer Rentner rast mit geklautem Q5 durch die Lausitz!

Dresden - Der Versuch von Krzysztof Z. (50), einen geklauten Audi Q5 nach Polen zu bringen, ging gründlich schief. Er raste der Polizei zwar über fast 40 Kilometer davon, wurde aber geblitzt, gestellt und nun im Amtsgericht Dresden verurteilt.

Grit K. (57) kam mit ihrem Audi zur Zeugenaussage ins Gericht. Im März war der Wagen geklaut worden, doch die Polizei in Sachsen konnte den Dieb am Steuer stoppen.
Grit K. (57) kam mit ihrem Audi zur Zeugenaussage ins Gericht. Im März war der Wagen geklaut worden, doch die Polizei in Sachsen konnte den Dieb am Steuer stoppen.  © privat

Es ist pures Glück, dass bei der halsbrecherischen Fahrt im März im morgendlichen Berufsverkehr niemand zu Schaden kam. Krzysztof war mit einem bei Gießen (Hessen) geklauten Q5 (Wert 35.000 Euro) Richtung polnischer Grenze unterwegs.

Bei Zeithain (B 169) wollte die Polizei ihn kontrollieren. Doch der Pole traf aufs Gas!

Mit knapp 200 Sachen und riskanten Überholmanövern ging es Richtung Gröditz. In Prösen raste der Audi über den gerade geschlossenen Bahnübergang. In Frauenhain (B101), wo nur 50 km/h erlaubt sind, wurde der Audi mit 128 km/h geblitzt.

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"In Großenhain bauten Kollegen eine Sperre auf", berichtete der Polizist aus dem Verfolger-Auto. "Dort wurde er dann endlich gestoppt." Auch der Audi blieb fast unversehrt. Besitzerin Grit K. (57) bekam ihren Wagen von der Polizei zurück.

Krzysztof gestand und gelobte: "Die deutsche Justiz hört nie wieder von mir." Wegen diverser Krankheiten kann er seinen Job nicht mehr ausführen, hat nur eine kleine Rente, pflegt seine Eltern. "Für die Überführung sollte ich 500 Euro bekommen. Ich dachte, damit kann ich meinen 50. Geburtstag größer feiern", so der Angeklagte, der sein Jubiläum stattdessen in U-Haft begehen musste.

Autodieb Krzysztof Z. (50) raste der Polizei im geklauten Q5 davon - ohne Erfolg.
Autodieb Krzysztof Z. (50) raste der Polizei im geklauten Q5 davon - ohne Erfolg.  © Peter Schulze

Der Richter verurteilte Krzysztof nun zu 18 Monaten Haft, setzte aber den Haftbefehl außer Vollzug. Vorerst kann sich der Verurteilte weiter um seine kranken Eltern kümmern, bis er irgendwann seine Strafe absitzen muss.

Titelfoto: Bildmontage: privat, Peter Schulze

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