Drogen-Mutter wirft ihre Babys vom Balkon: Anklage erhoben!

Dresden - Eine 36-jährige Mutter muss sich vor dem Landesgericht Dresden verantworten, weil sie am 13. Juni 2022 unter Drogeneinfluss ihre beiden sechs Monate alten Zwillinge vom Balkon in der ersten Etage ihrer Wohnung im Stadtteil Cotta geworfen hatte.

Die Zwillinge der 36-jährigen Mutter werden nach der unvorstellbaren Tat ihr Leben lang beeinträchtigt sein. Allein, dass sie überlebten, grenzt an ein Wunder. (Symbolbild)
Die Zwillinge der 36-jährigen Mutter werden nach der unvorstellbaren Tat ihr Leben lang beeinträchtigt sein. Allein, dass sie überlebten, grenzt an ein Wunder. (Symbolbild)  © ritfuse/123rf

Die Zwillinge wurden von ihrer Mutter im Limbacher Weg gegen 20.40 Uhr kurz nacheinander über das Geländer des Balkons fünf Meter in die Tiefe geworfen, ehe sie selbst hinterher sprang.

Beide Babys erlitten dabei schwerste Verletzungen und schwebten lange Zeit in Lebensgefahr. Die 36-Jährige stand laut Angaben der Staatsanwaltschaft während der Tat wahrscheinlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Sie verletzte sich ebenfalls.

Nach mehreren Not-Operationen konnten die beiden Babys den Aufprall wie durch ein Wunder überleben. Für den Rest ihres Lebens werden die inzwischen ein Jahr alten Zwillinge allerdings dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt sein.

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Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen die 36-jährige Mutter vor dem Schwurgericht des Landgerichts Dresden nun Anklage wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung in zwei Fällen erhoben.

Ist Mutter schuldunfähig wegen Drogenabhängigkeit?

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen die 36-Jährige erhoben. Sie muss sich vor dem Landgericht Dresden wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung in zwei Fällen verantworten.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen die 36-Jährige erhoben. Sie muss sich vor dem Landgericht Dresden wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung in zwei Fällen verantworten.  © Thomas Türpe

Wie aus der Mitteilung der Staatsanwaltschaft hervorgeht, könne die 36-jährige Deutsche aufgrund ihrer Drogenabhängigkeit möglicherweise auf eine verminderte Schuld beziehungsweise eine Schuldunfähigkeit plädieren.

Die Mutter selbst sei bisher nicht vorbestraft und habe sich zu ihrer Tat bisher nicht geäußert. Sie wurde einstweilig in einem Fachkrankenhaus untergebracht.

Das Landgericht Dresden entscheidet nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und über eine Zulassung der Anklage.

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Ein genauer Termin zur Hauptverhandlung muss allerdings noch durch das Landgericht bestimmt werden.

Titelfoto: ritfuse/123rf

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