Querdenker Marcus Fuchs wegen Ansprache verurteilt! "Wiederholung der russischen Propagandamärchen"

Dresden - Die Demo, die er besuchte, war angemeldet. Die kurze Ansprache allerdings, die der einstige OB-Kandidat und "Querdenker" Marcus Fuchs (40) dort hielt, war laut Amtsgericht die Billigung von Straftaten.

Der einstige OB-Kandidat und "Querdenker" Marcus Fuchs (40) erschien am Dienstag vor Gericht.
Der einstige OB-Kandidat und "Querdenker" Marcus Fuchs (40) erschien am Dienstag vor Gericht.  © Thomas Türpe

Mehr noch: "Das ist nichts anderes als die Wiederholung der russischen Propagandamärchen!", urteilte Dr. Holger Schindler (61), Präsident des Amtsgerichts Dresden. Er verdonnerte Fuchs zu einem Strafgeld von 1500 Euro.

Im Oktober 2022 war der Wirtschaftsinformatiker einer von über 80 Teilnehmern der Demo "Für bezahlbare Energie und Frieden" in der Landeshauptstadt. Dabei kam es am Rande zu einer Diskussion mit einer Frau. Ein Video belegt, wie Fuchs sie energisch agitiert: "Welcher Krieg? Das ist kein Krieg. Das ist eine notwendige Verteidigung. Eine Spezialoperation. Die ist explizit erlaubt!", sagt er da unter anderem und spickte seine Argumente mit Artikelnummern der UN-Charta.

Das Video wurde öffentlich, der Staatsanwalt ermittelte. Fuchs hätte mit seinen Äußerungen den öffentlichen Frieden gestört und den russischen Angriffskrieg gebilligt, so die Anklage.

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"Ich habe immer gesagt, und ich war auf vielen Demos und Veranstaltungen, dass ich für Frieden bin", so Fuchs, der eine Erklärung, was er mit den Aussagen bei der Demo genau sagen wollte, schuldig blieb.

Video zeigt Marcus Fuchs, wie er sich auf ungültige UN-Charta-Artikel 106 und 107 beruft

Amtsgericht Dresden: Fuchs zu 50 Tagessätzen verurteilt

Allerdings erwähnte er, dass er "extra zu der Frau hingegangen" wäre, um mit ihr zu reden, bezweifelte damit, dass dieses Gespräch überhaupt öffentlich war. Überdies sah sein Anwalt das Persönlichkeitsrecht seines Mandanten angegriffen. Fuchs war bei der Demo sozusagen ungefragt gefilmt worden.

Der Richter sah keinerlei Bedenken, dieses Filmchen als einziges Beweismittel zu nutzen, und bezog zum Inhalt klar Stellung. Fuchs habe "klar, laut und deutlich in der Öffentlichkeit den Angriffskrieg von Russland gebilligt". Und weiter: "Dem Angeklagten waren die Diskussionen im Freistaat und in Sachsen bewusst. Ihm kam es darauf an, russische Propagandamärchen zu verbreiten."

Obendrein seien die von ihm zitierten Artikel der UN-Charta Übergangsregelungen gewesen, die erstens keinen Bestand mehr hätten und zweitens "niemals einen Angriffskrieg rechtfertigen würden", so der Präsident des Amtsgerichtes.

Er verurteilte Marcus Fuchs zu 50 Tagessätzen zu je 30 Euro. Sollte er die 1500 Euro nicht zahlen, müsste der Ex-OB-Kandidat also sogar 25 Tage Ersatzfreiheitsstrafe absitzen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Thomas Türpe

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