Staatsanwalt überzeugt: Verurteilter Kinderschänder ging sogar mit Fußfessel auf Jungen-Jagd
Dresden - Sechs Jahre und drei Monate saß Steffen W. (41) im Knast: Das Berliner Landgericht hatte ihn dazu wegen 63-fachen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt. Als er im April 2017 wieder rauskam, erhielt er eine Fußfessel und die Auflage, sich von Kindern fernzuhalten. Stattdessen hing er in einem Comicladen herum, machte sich dort an Kinder heran, die in der Folge bei ihm übernachteten. Auch diese soll er missbraucht haben - nun droht ihm die Sicherungsverwahrung.
Alles in Kürze
- Steffen W. verurteilt wegen sexuellem Missbrauch von Kindern
- Fußfessel und Auflage, sich von Kindern fernzuhalten
- Trotzdem machte er sich an Kinder heran
- Staatsanwalt: Erdrückende Beweislage gegen Steffen W.
- Sicherungsverwahrung droht

Zumindest, dass er sich nicht an die Auflagen hielt, gibt Steffen W. unumwunden zu: "Ich habe nie wirklich eine Familie gehabt", sagt er.
"Für mich waren Freunde die Familie. Ich wusste, dass das gegen die Auflagen verstößt." Denn viele seiner angeblichen Freunde waren Kinder, die er in einem Dresdner Comicladen kennenlernte. Er habe genossen, dass sie zu ihm aufsahen.
"Es gab keine sexuellen Handlungen", behauptet der Angeklagte.
Gänzlich anders sieht es der Staatsanwalt: Ab 2019 bis zu seiner Inhaftierung 2024 sollen sich zehn Kinder in seiner Wohnung aufgehalten haben. Viele davon soll er begrapscht, nackt fotografiert und sogar versucht haben, sie zu vergewaltigen.
Kinderschänder Steffen W. droht Sicherheitsverwahrung

Die Beweislage ist erdrückend, doch Steffen W. hat für alles eine Ausrede.
Er gibt dabei den Kindern die Schuld. So habe ein Junge seine Fußfessel entdeckt und er ihm erzählt, weshalb er diese tragen müsse. Dann habe das Kind ihn erpresst: Wenn Steffen W. ihm kein Geld und andere Geschenke gäbe, würde er seinem Vater sagen, er habe ihn angefasst. Auch dass er den Jungen bei einer sexuellen Handlung gefilmt habe, sei die Idee des Kindes gewesen.
Selbst als die Staatsanwaltschaft ihm Nachrichten vorlas, in denen er dem Kind seine angebliche Liebe gestand, meinte der Angeklagte, er habe damit nur der Erpressung entgehen wollen.
Genitalaufnahmen eines anderen Jungen wiederum habe er gemacht, um die Mutter auf ein medizinisches Problem hinzuweisen. Warum er der Mutter jedoch nie davon erzählt hatte, konnte er nicht beantworten.
Der Prozess wird fortgesetzt.
Titelfoto: Ove Landgraf