Dresdner Unternehmer angeklagt: Er verkaufte Glühwein und Bratwurst im Lockdown

Dresden - Bratwurst und Glühwein trotz Corona-Lockdown!

Unternehmer René G. (46) stand am gestrigen Dienstag vor dem Dresdner Amtsgericht.
Unternehmer René G. (46) stand am gestrigen Dienstag vor dem Dresdner Amtsgericht.  © Peter Schulze

"Ich wollte den Bewohnern der Umgebung eine kleine Freude bereiten", so Unternehmer René G. (46). Deshalb bot er im Dezember 2020, mitten in der Pandemie, an seinem Café an der Striesener Straße (Johannstadt) winterliche Gaumenfreuden an.

Ein Außer-Haus-Service, so René G., der im Inneren des Cafés damals einen Einzelhandel betrieben haben soll.

Die zuständige Verwaltungsbehörde sah das jedoch anders, wertete die Ausgabe von alkoholischen Getränken und Grillgut im Außenbereich als gastronomisches Angebot. Unter der Corona-Schutzverordnung seinerzeit nicht erlaubt.

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Forderung der Behörde: Bußgeld von 500 Euro. Doch René G. wollte nicht zahlen, legte Widerspruch ein.

Im Außenbereich des Cafés wurden im Lockdown Leckereien angeboten.
Im Außenbereich des Cafés wurden im Lockdown Leckereien angeboten.  © Peter Schulze

Urteil des Amtsgerichts am gestrigen Dienstag: Das Verfahren wird unter Berücksichtigung der damaligen Gesamtumstände eingestellt. Der Café-Betreiber trägt jedoch die Anwaltskosten und Verdienstausfälle selbst.

Titelfoto: Montage: Peter Schulze (2)

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