Masken-Attest von Reichsbürger-Ärztin vorgelegt: Freispruch für LKA-Personenschützer

Dresden - Noch immer steht die Reichsbürger-Ärztin Bianca W. (67) wegen falscher Atteste vor Gericht, für den LKA-Personenschützer Tino A. (54) war das Verfahren am gestrigen Mittwoch zu Ende. Er hatte sich mit einem ihrer Atteste von der Maskenpflicht befreien lassen – Freispruch!

LKA-Personenschützer Tino A. (54) kam am Mittwoch mit einem Freispruch davon.
LKA-Personenschützer Tino A. (54) kam am Mittwoch mit einem Freispruch davon.  © Peter Schulze

Er habe in der Nähe seines Dienstsitzes nach einer Ärztin gesucht, sei so auf Bianca W. gestoßen, erklärt der Polizeihauptkommissar den Umstand, für ein Attest bis nach Moritzburg gefahren zu sein.

"Ich wurde 20 Minuten untersucht", sagt er. "Mit diesem Gerät, was bei der Durchsuchung sichergestellt wurde."

Gemeint ist ein Bioresonanz-Gerät. Mainzer Wissenschaftler hatten sich solche Geräte angesehen und festgestellt, dass sie beste Gesundheitswerte sogar für Leberkäse und eine Leiche bescheinigten. Wissenschaftlich anerkannt sind sie nicht.

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Tino A. gab an, dass die Maske bei ihm schweren Herpes auslösen würde, sich deshalb Hilfe gesucht zu haben.

Befund attestierte plötzlich Probleme mit Herz und Lunge

Gegen Bianca W. (67) wird seit November verhandelt – sie hatte dem Mann das Attest ausgestellt.
Gegen Bianca W. (67) wird seit November verhandelt – sie hatte dem Mann das Attest ausgestellt.  © xcitepress/Finn Becker

Das Attest bekam er bereits am 11. September 2020, legte es aber erst am 27. Oktober im Landeskriminalamt vor. Kollegen hatten sich beschwert, dass er im Dienst keine Maske trage.

Wie alle Atteste wurde auch dieses noch mal durch den Polizeiarzt kontrolliert. Der gab an, dass nichts gegen das Masketragen spreche. Auf Nachfrage bei Bianca W. erhielt der Polizeiarzt dann plötzlich einen Befundbericht, in dem noch von Herz- und Lungenproblemen die Rede war.

Trotzdem forderte selbst die Staatsanwaltschaft Freispruch: "Es hat ja eine Untersuchung über 20 Minuten stattgefunden", so die Staatsanwältin. "Dem Angeklagten ist nicht nachzuweisen, ein Attest eingereicht zu haben, das nicht seinem Zustand entspricht."

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Der Richter stimmte dem zu.

Titelfoto: Peter Schulze

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