Einstürzende Parkplatzmauer reißt Autos in den Abgrund: Immo-Firma muss blechen

Dresden - Der "Mauerfall von Gittersee": Vor inzwischen acht Jahren war dort bei Bauarbeiten ein Parkplatz in dem Dresdner Ortsteil abgerutscht, drei Autos in die Tiefe gerissen worden. Nun endlich urteilte der Richter am Landgericht.

Drei Autos im Schutt. Im Mai 2015 krachten die Fahrzeuge samt Stützmauer auf das untere Grundstück in Dresden-Gittersee.
Drei Autos im Schutt. Im Mai 2015 krachten die Fahrzeuge samt Stützmauer auf das untere Grundstück in Dresden-Gittersee.  © Roland Halkasch

Die Immobilienfirma vom unteren Grundstück muss an die Eigentümer vom oberen Gelände 72.000 Euro Schadensersatz zahlen.

Im Mai 2015 gab es einen mächtigen Rums. Bei Abrissarbeiten an der Gitterseestraße gab die Stützmauer nach.

Ein Golf, ein Passat und ein Audi vom Parkplatz der oberen Coschützer Straße krachten in die Tiefe. Und das vor laufender Kamera. Das Bauamt hatte gerade eine Kamera aufgestellt, um die bröckelnde, marode Mauer zu dokumentieren, als es schepperte.

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Seither gab es Zoff ums Geld. Die Kläger von der Coschützer Straße forderten 200.000 Euro für den Wiederaufbau der Mauer.

Zoff vor Gericht wird teuer

Wo mal ein Parkplatz war, klaffte dann erst mal lange ein Loch. Der gerichtliche Zoff darum ging nun vorerst zu Ende.
Wo mal ein Parkplatz war, klaffte dann erst mal lange ein Loch. Der gerichtliche Zoff darum ging nun vorerst zu Ende.  © Roland Halkasch

Die Beklagten von der unteren Gitterseestraße argumentierten dagegen, es gäbe höchstens Geld für den alten Zustand.

Und der war schlecht. Auch ein Gutachter erklärte, die Mauer wäre ohnehin irgendwann eingestürzt.

Trotzdem sah der Richter die Beklagten in der Pflicht. Denn trotz genauer Vorgaben vom Bauamt, wie auf dem unteren Grundstück zu agieren ist, "wurde gegen alle Regeln der Baukunst verstoßen", so der Richter, der die Immobilienfirma "von unten" zur Zahlung von 72.000 Euro plus Zinsen verdonnerte.

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Übrigens: Beim ersten Prozess in der Sache, 2017, wurde ein Vergleich, wonach die Immobilienfirma hätte 50.000 Euro zahlen sollen, abgelehnt.

Stattdessen wurde jahrelang mit teuren Gutachtern prozessiert. Und beide Seiten können das Urteil über das Oberlandesgericht bis zum Bundesgerichtshof anfechten.

Titelfoto: Roland Halkasch

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