Es geht um 22.500 Euro! Kletterin abgestürzt - Zäher Gerichtsstreit um Behandlungskosten

Dresden - Es sollte ein unvergesslicher Ausflug werden und endete in einer Tragödie: Am 14. Juli 2018 stürzte Nadja Matthes (34) am Mittleren Torstein ab, verletzte dabei nicht nur sich selbst schwer, sondern auch einen weiteren Bergsteiger, der sie 25 Meter weiter unten sicherte. Nun will dessen Krankenkasse von ihr die Hälfte der Behandlungskosten.

Nadja Matthes (34) überlebte den Absturz mit schweren Verletzungen.
Nadja Matthes (34) überlebte den Absturz mit schweren Verletzungen.  © Peter Schulze

Nadja Matthes hatte Angst, wollte eigentlich schon ab dem Frühstück nicht mit zu der Klettertour. Wäre sie dabei geblieben, wäre ihr einiges erspart geblieben. Doch sie ging mit, geriet jedoch schon auf dem schmalen Pfad zur Abseilstelle in Panik.

Der später ebenfalls Verletzte soll sie aber dazu gedrängt haben, trotzdem weiterzumachen, seilte sich zuerst ab. Von den sieben Kletterfreunden war Nadja Matthes die Vorletzte, die sich abseilte.

Offenbar immer noch in Panik fädelte sie ihr Seil falsch in den Abseilachter, war nach Zeugenaussagen dadurch nur noch mit den blanken Händen am Seil gesichert und stürzte ab, fiel dabei direkt auf den Kameraden. Beide mussten schwer verletzt ins Krankenhaus. Die Krankenkasse des Verletzten sieht eine Teilschuld bei Matthes, da diese sich nicht ordnungsgemäß gesichert hatte. Ihr Verteidiger wiederum entgegnet, dass der Verletzte selbst mehr auf die korrekte Sicherung hätte achten müssen.

Die Bergwacht rettete die beiden Verletzen damals.
Die Bergwacht rettete die beiden Verletzen damals.  © Marko Förster
Auch der Rettungshubschrauber kam zum Einsatz.
Auch der Rettungshubschrauber kam zum Einsatz.  © Marko Förster

Richter Markus Kadenbach (58) sieht das Verschulden aber eher auf der Seite von Matthes: "Der Verstoß war so eklatant, dass wir die Mitschuld nicht über 50 Prozent sehen", sagt er zum Beitrag des Verletzten.

Beide Seiten einigten sich auf einen vorläufigen Vergleich von 22.500 Euro, die Matthes oder ihre Versicherung zahlen müssen, sollte es keinen Widerruf geben. "Ich gehe nicht mehr klettern", so die wieder vollständig genesene Beklagte.

Titelfoto: Fotomontage: Marko Förster//Marko Förster//Peter Schulze

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