Formfehler sorgt für Ärger bei Kinderschänder-Prozess: Gericht lässt 47-Jährigen wegsperren

Dresden - Das war knapp. Wegen eines Formfehlers bei der Justiz wäre Daniel H. (47) beinahe um die Sicherungsverwahrung (SV) gekommen. Doch das Landgericht Dresden urteilte am Donnerstag neu. Nun muss der mehrfach vorbestrafte Missbrauchstäter hinter Gitter und wird dort auch auf unbestimmte Zeit bleiben.

Für Daniel H. (47) wurde erneut die Sicherheitsverwahrung angeordnet.
Für Daniel H. (47) wurde erneut die Sicherheitsverwahrung angeordnet.  © Peter Schulze

Seit Jahren muss der Landschaftsgärtner immer wieder in den Knast, weil er Kinder missbraucht. Zuletzt verurteilte ihn das Landgericht 2021 zu fast fünf Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung (SV).

Die Kammer begründete das damit, dass Daniel dabei auch mehrfach gegen die Auflagen verstieß, sich Kindern überhaupt zu nähern oder Kontakt zu suchen.

Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil auf und erklärte die Verstöße als "eingestellt". Grund: Die notwendigen Strafanträge seien nicht fristgerecht gestellt worden.

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Infos und Anträge zu den Vorfällen waren per E-Mail an die zuständigen Stellen geschickt worden. Aber nicht offiziell über die elektronische Behördenpost (gesichertes E-Mail-Verfahren), monierte der BGH. Damit gelten die Anträge als nicht gestellt. Mithin waren plötzlich wichtige Gründe für die SV weg.

Über die Sicherungsverwahrung wurde am Donnerstag neu verhandelt. Dabei stellte der Gutachter dem Angeklagten keine gute Prognose aus. Dessen Rückfallquote trotz Therapie sei enorm hoch. "Das Prinzip Hoffnung hat hier keinen Platz", konstatierte die Richterin denn auch.

Das neue Urteil lautet: zwei Jahre und sechs Monate Haft wegen sexuellen Missbrauchs und anschließende Sicherungsverwahrung.

Titelfoto: Peter Schulze

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