Von Birgit Zimmermann
Dresden - Der Freispruch des Leipziger Landgerichtes gegen Grünen-Politiker Jürgen Kasek hat Bestand.
Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) verwarf eine Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil der Leipziger Richter vom 12. Juni 2024.
Dagegen könne keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden. Kasek stand wegen gefährdender Verbreitung personenbezogener Daten vor Gericht.
Der entsprechende Straftatbestand des Paragrafen 126a war 2021 eingeführt worden, als im Kontext der Corona-Pandemie und verbalen Angriffen auf Politiker wiederholt "Feindeslisten" im Internet auftauchten.
Kasek setzte Tweet ab, weil er Straftat vermutete
Im Fall Kasek, dem früheren Grünen-Landeschef von Sachsen, ging es um etwas anderes.
Er hatte im Januar 2023 auf seinem damaligen Twitter-Account das Bild einer Hausfassade im Leipziger Stadtteil Schönfeld veröffentlicht.
In einem hell erleuchteten Fenster einer Wohnung war eine Tischlampe erkennbar, die nach Meinung von Kasekein verfassungsfeindliches Symbol zeigte.
"Reichsadler mit Keltenkreuz" schrieb er in einem Tweet und dazu die Worte: "Ein aufmerksamer Bürger hat mich darauf hingewiesen @PolizeiSachsen wollt ihr mal nach den Rechten gucken? Nicht das noch was passiert."
Das Leipziger Amtsgericht sah den Tatbestand des Paragarfen 126 a erfüllt, da die Anschrift zu identifizieren war und der Wohnungsinhaber vor möglichen Angriffen nicht mehr gefeit war.
Im November 2023 wurde Kasek in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Kasek ging in Berufung. Es sei ihm nur darum gegangen, die Polizei rasch aktiv werden zu lassen, um seinen Anfangsverdacht zu überprüfen.
Kasek wollte nach eigenem Bekunden niemanden gefährden
"Mir ging es nie darum, irgendjemanden zu gefährden", stellte Kasekjetzt bei der Revisionsverhandlung am OLG klar.
Zugleich räumte er ein, verbal "auf dünnem Eis" agiert zu haben. Richter Hans Schlüter-Staats deutete an, dass der Fall womöglich anders ausgegangen wäre, wenn der Tweet Kaseks keine Verlinkung zur Polizei enthalten hätte. Die war kurz darauf in der betroffenen Wohnung erschienen.
Kaseks Verteidigung verwies auf eine ähnliche Handlung ihres Mandanten, der früher schon einmal die Polizei auf diese Weise wegen verbotener Gegenstände auf einem Flohmarkt in die Spur geschickt hatte.