Gartenartikel für 34 Euro geklaut: 66-Jähriger will Angestellte umfahren und flüchtet

Dresden - Ein feiger Angriff auf die Angestellte (54) eines Dresdner Baumarkts nach einem Diebstahl hat nun ein Nachspiel!

Vorm Hornbach an der Dohnaer Straße eskalierte die rabiate Klau-Aktion. (Archivbild)
Vorm Hornbach an der Dohnaer Straße eskalierte die rabiate Klau-Aktion. (Archivbild)  © Thomas Türpe

Ein Ladendieb (66) probierte am 2. April gegen 12 Uhr auf der Dohnaer Straße im Stadtteil Prohlis sein Glück und schlug im Baumarkt zu. Der 66-Jährige wollte Gartenartikel im Wert von 34 Euro klauen - und setzte dafür das Leben der Frau aufs Spiel. Das teilte die Staatsanwaltschaft Dresden am heutigen Donnerstag mit.

Demnach habe der Mann die Strichcodes von verschiedenen Artikeln entfernt und die Waren anschließend in seine Jacke gesteckt. Dann verließ er den Hornbach-Markt, ohne aber zu bezahlen.

Die 54-Jährige bemerkte das und verfolgte den Dieb bis auf den Parkplatz, wo er sich ins Auto setzte und einfach losfuhr!

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Die Hornbach-Mitarbeiterin stand neben der geöffneten Fahrertür und versuchte, in die Jacke des Mannes zu fassen, als dieser plötzlich Gas gab und rückwärts aus der Parklücke fuhr. Die Angestellte konnte sich nur mit einem Sprung zur Seite retten.

"Bei dem Anfahren hat der Beschuldigte zumindest vorhergesehen und billigend in Kauf genommen, dass die Mitarbeiterin des Baumarktes verletzt werden könnte", erklärte die Staatsanwaltschaft in der Mitteilung weiter.

Monate nach der Flucht folgt die Festnahme

Zunächst konnte der Mann unerkannt entkommen. Doch bei Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft konnte der Tatverdächtige identifiziert werden.

Mitte Juli wurde ein Haftbefehl erlassen, am 17. August wurde der 66-Jährige schließlich festgenommen. Doch der vorläufige Haftbefehl wurde noch am selben Tag unter strengen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Der Mann sei nicht vorbestraft und bestritt den Tatvorwurf, so die Staatsanwaltschaft.

Das Landgericht wird demnächst über die Zulassung der Anklage entscheiden und einen Termin für die Verhandlung festlegen.

Titelfoto: Thomas Türpe

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