Geklaute Jacke bei eBay angeboten: Diebstahl-Opfer lockte Pflegerin in die Falle

Dresden - Ganz schön dreist! Weil sie eine gestohlene Jacke bei eBay zum Verkauf anbot, musste sich Jasmin Z. (22) Am Donnerstag vor dem Dresdner Amtsgericht verantworten.

Hier schnappte die Falle zu: Zur Übergabe brachte Jackenbesitzer Sebastian gleich die Polizei mit.
Hier schnappte die Falle zu: Zur Übergabe brachte Jackenbesitzer Sebastian gleich die Polizei mit.  © Holm Helis

Laut Anklage soll die Krankenpflegerin im Februar 2020 gemeinsam mit ihrer Freundin Sandra N. (34), die gar nicht erst zur Verhandlung auftauchte, eine Softshell-Jacke (Wert: 150 Euro) aus einer Sporthalle an der Döbelner Straße geklaut haben.

Doch Jasmin bestreitet den Diebstahl: "Ich habe die Jacke für 50 Euro von einem Südländer in einer Spielothek gekauft. Ich wusste nicht, dass sie gestohlen ist." Da sie weder ihr noch ihrem Freund passte, habe sie die Jacke nach circa zwei Wochen gewinnbringend verscherbeln wollen.

Dumm nur, dass Jackenbesitzer Sebastian M. seinen himmelblauen Anorak, der nachweislich nur wenige Stunden nach dem Diebstahl im Netz angeboten wurde, wiedererkannte und Interesse an einem Kauf vortäuschte.

350.000 Euro aus der Firmenkasse geklaut: Hornbach-Marktleiter vor Gericht
Gerichtsprozesse Dresden 350.000 Euro aus der Firmenkasse geklaut: Hornbach-Marktleiter vor Gericht

"Er war sein eigener Lockvogel", so eine Polizeihauptmeisterin. Sebastian vereinbarte einen Treffpunkt, brachte zur Übergabe auf dem Gelände der Aral-Tankstelle an der Großenhainer Straße gleich die Polizei mit.

Jasmin Z. (22) wurde vom Amtsrichter zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt.
Jasmin Z. (22) wurde vom Amtsrichter zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt.  © Holm Helis

Story mit Spielothek nahm ihr das Gericht nicht ab

Weil ihr der Jacken-Klau nicht nachgewiesen werden konnte, wurde Jasmin vom Diebstahl-Vorwurf freigesprochen.

Trotzdem: Die Story mit der Spielothek nahm ihr das Gericht nicht ab. "So gutgläubig kann man gar nicht sein", so der Richter. "Da will sie uns einen Bären aufbinden." Urteil: 750 Euro Geldstrafe wegen versuchten Betrugs. Gegen Sandra N. wird gesondert ermittelt.

Titelfoto: Holm Helis

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Dresden: