Geliehenen Lamborghini zu Schrott gefahren: Riesenzoff um 135.000 Euro Schaden

Dresden/Leipzig - Vor fünf Jahren die Erfüllung eines Traums, doch noch immer sind die Folgen für Thomas G. (32) offen: Mit einem geliehenen Lamborghini Huracan (Neuwert: rund 250.000 Euro) krachte er am 2. Oktober 2018 gemeinsam mit einem Beifahrer in einen Baum. Beide kamen dabei ohne schwerwiegende Verletzungen davon. Nun muss das Oberlandesgericht entscheiden, wer den riesigen Schaden bezahlt.

Der 13. Senat unter Vorsitz von Markus Kadenbach (56, M.) entscheidet nun über die finanziellen Unfallfolgen.
Der 13. Senat unter Vorsitz von Markus Kadenbach (56, M.) entscheidet nun über die finanziellen Unfallfolgen.  © Ove Landgraf

"Es ist ein kleines Wunder, dass beide mit verhältnismäßig leichten Verletzungen davongekommen sind", sagt Richter Markus Kadenbach (56) zu dem Unfall.

Thomas G. hatte von seiner Ehefrau zum Geburtstag einen Gutschein für die Lamborghini-Fahrt bekommen, diese im Oktober mit einem Mitarbeiter des Gutscheinanbieters angetreten.

Gegen 20 Uhr überholte Thomas G. zwei Autos auf der Bundesstraße 6, kam von der Fahrbahn ab, krachte durch zwei Straßenbäume gegen einen dritten.

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Das Auto war nicht mehr zu gebrauchen, Schaden: 135.263,09 Euro! So weit ist die Sache unstrittig.

Nicht aber, was die Haftung angeht: Der Beifahrer hatte behauptet, Thomas G. hätte einen Kickstart hingelegt, den Luxuswagen maximal beschleunigt und sei mit 170 Stundenkilometern auf der Landstraße unterwegs gewesen.

Wegen grober Fahrlässigkeit verweigerte die Versicherung, den Schaden zu bezahlen, das Autohaus wollte das Geld nun von Thomas G.

Verheerender Lamborghini-Crash: Wer sagt die Wahrheit?

Fatales Ende einer Spritztour: Der gerammte Straßenbaum hatte den Lamborghini regelrecht gespalten.
Fatales Ende einer Spritztour: Der gerammte Straßenbaum hatte den Lamborghini regelrecht gespalten.  © Einsatzfahrten Leipzig

Dieser wiederum will sich an die erlaubten 100 Stundenkilometer gehalten haben, stattdessen soll der Beifahrer mit der Sporttaste einige Sicherheitssysteme eingeschränkt haben.

Zudem habe der Beifahrer schon in seinem eigenen Schmerzensgeld-Prozess nicht die Wahrheit gesagt.

Das Leipziger Landgericht hatte grobe Fahrlässigkeit bereits verneint, die Klage zurückgewiesen. Richter Kadenbach schlug dem betroffenen Autohaus nun vor, die Berufung zurückzunehmen, Thomas G. wiederum, auf die Prozesskostenerstattung zu verzichten.

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Beide wollen innerhalb von vier Wochen entscheiden, ob sie den Vorschlag annehmen.

Titelfoto: Bildmontage: Ove Landgraf, Einsatzfahrten Leipzig

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