Dresdner Gericht: Siebenjähriger soll S-Bahn zur Schule nutzen

Von André Jahnke

Dresden - Einem siebenjährigen Grundschüler kann zugemutet werden, für seinen Schulweg über eine kurze Strecke die S-Bahn zu nutzen. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden hervor.

Fahrt mit einer S-Bahn zur Schule: Laut Gericht kann einem Siebenjährigen das zugemutet werden. (Symbolbild)  © Daniel Förster

Ein Anspruch auf Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs zwischen Wohnort und nächstgelegener Grundschule im Nachbarort besteht demnach im konkreten Einzelfall nicht.

Die Kammer lehnte einen Eilantrag eines Elternpaares aus dem Kurort Rathen (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) ab.

Der Landkreis hatte den in den vergangenen Jahren eingerichteten Schülerspezialverkehr zwischen dem Kurort Rathen und der Grundschule Königstein mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 eingestellt. Die betroffenen Schüler wurden auf die Nutzung der S-Bahn-Verbindung mit der S1 verwiesen.

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Die Eltern des Jungen hatten den Schulweg als insgesamt zu gefährlich eingestuft. Der Weg könne einem Zweitklässler und Verkehrsanfänger nicht zugemutet werden, hatten sie erläutert.

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Gericht: Eltern sollten Schulweg mit Kind üben

Die Eltern eines Jungen hatten den Schulweg im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge als zu gefährlich eingestuft. (Symbolbild)  © Peter Kneffel/dpa

Dem folgte das Gericht nicht. Der gesamte Schulweg des betroffenen Kindes weise keine besonderen, über die im Straßenverkehr üblichen Gefahren hinausgehenden Hürden auf, hieß es in der Begründung.

Alle Fußwege seien beleuchtet, die Bahnübergänge beschrankt oder mit einer Unterführung ausgestattet. Außerdem könne das Fahren mit der S-Bahn und der weitere Schulweg vom Kind mit seinen Eltern geübt werden.

Gegen den Beschluss können die Beteiligten binnen zwei Wochen Beschwerde zum sächsischen Oberverwaltungsgericht erheben.

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