Haftstrafe für Oma-Abzocker, doch absitzen muss er sie nicht

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Dresden - Er war Teil einer Bande falscher Polizisten. Nun wurde Hassan R. (46), der auch hiesige Omis abzockte, am Landgericht Dresden verurteilt. Er bekam vier Jahre und acht Monate Haft. In den Knast muss er allerdings nicht.

Hassan R. (46, M.), der durch eine Polizeikugel sein Bein verlor, wurde verurteilt, muss aber nicht in Haft.
Hassan R. (46, M.), der durch eine Polizeikugel sein Bein verlor, wurde verurteilt, muss aber nicht in Haft.  © Peter Schulze

Der Systemgastronom aus Nordrhein-Westfalen hatte gestanden. Anfangs als "Freundschaftsdienst" half er Bekannten, arglose Seniorinnen abzuzocken. Die Frauen (72 bis 91 Jahre) im gesamten Bundesgebiet, auch in Dresden, wurden von angeblichen Polizisten angerufen. Den Omis wurde erklärt, Schmuck, Wertsachen und Bargeld seien zu Hause nicht sicher. Aber ein Kollege nehme alles in Verwahrung.

Dann erschienen von Hassan organisierte "Abholer" und sackten bei den Rentnerinnen reichlich Beute ein. Laut Gericht entstand ein Schaden von 147.000 Euro. Dabei gingen die Juristen davon aus, dass das nur die "Spitze des Eisbergs" war.

Hassan wurde später in der Türkei verhaftet. Die dortige monatelange Auslieferungshaft wird ihm nun angerechnet, was dazu führt, dass Hassan den Rest der Strafe nicht ins Gefängnis muss.

Allerdings musste er dafür seinen libanesischen Pass abgeben und hat die Auflage, sich künftig einmal pro Woche im Revier seiner Heimatstadt in NRW zu melden.

Sein "Beuteanteil" von über 90.000 Euro wurde eingezogen.

Titelfoto: Peter Schulze

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