Heimlich Kondom abgezogen: Ist "Stealthing" eine Vergewaltigung?

Dresden - Nein heißt Nein! Das gilt auch, wenn es um ein vermeintliches Detail wie das Kondom geht: Das heimliche Abziehen, "Stealthing" genannt, kann deshalb Haftstrafen nach sich ziehen. Doch ist es deshalb eine Vergewaltigung? Darüber musste am Dienstag das Dresdner Amtsgericht entscheiden.

Manuel W. (33) wurde am Dienstag wegen eines "sexuellen Übergriffs" verurteilt.
Manuel W. (33) wurde am Dienstag wegen eines "sexuellen Übergriffs" verurteilt.  © Peter Schulze

Es begann im Februar 2023 auf einer Online-Plattform: Manuel W. (32) schrieb Jasmin T. (33, Name geändert) an. Diese hatte erst keinerlei Interesse, dann trafen sie sich trotzdem auf einen Spaziergang, ein zweites Mal dann bei Jasmin T. zu Hause.

Beiden war klar, dass sie Sex wollten. Doch schon bei der Anbahnung kam der Angestellten etwas seltsam vor: "Er hat gefragt, ob er sich in mir entleeren darf", sagt sie aus. "Ich habe ihm geschrieben: nur mit Kondom!"

Auch beim Treff selbst drückte sie dem Selbstständigen das Präservativ in die Hand, er zog es sich auch über. Doch das ging zulasten der Erektion. Schließlich klappte es doch. Erst nach dem Verkehr stellte Jasmin T. fest, dass Manuel W. das Kondom abgestreift hatte.

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Die Sorgen, sich dabei eine Geschlechtskrankheit zugezogen zu haben, kamen erst später.

Angeklagter erhält Bewährungsstrafe

Wochenlang lebte sie in Unsicherheit, erfuhr schließlich von einer Freundin, dass "Stealthing" eine regelrechte Masche bei manchen Männern sei. Als Manuel W. auf Nachrichten nicht mehr antwortete, zeigte sie ihn schließlich an.

Vor Gericht lässt der Selbstständige knapp über seinen Anwalt alles zugeben, schickte ihr einen Entschuldigungsbrief und zahlte freiwillig 2000 Euro Schmerzensgeld.

Das Gericht verurteilte ihn allerdings nur wegen eines sexuellen Übergriffs zu 22 Monaten Haft auf Bewährung und 3000 Euro an das Frauenschutzhaus.

"Es ist eine sexuelle Handlung gegen den geäußerten Willen verbunden mit einem Eindringen", stellt der Richter zwar fest, sieht allerdings mildernde Umstände in diesem Einzelfall. Allerdings kann die Staatsanwaltschaft hier in Berufung gehen.

Titelfoto: Peter Schulze

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