Heimliche Affäre: Doch weil seine Freundin nicht ehrlich sein will, erfindet sie Vergewaltigung

Dresden - Wenn Affären auffliegen, ist das für keinen Beteiligten angenehm. So weit, so üblich. Doch die heimliche Liebe zwischen einer Pflegerin und einem Arzt rief gleich mehrfach die Justiz auf den Plan. Und nun sitzt der Betrogene, Andre O. (45), wegen Erpressung vorm hiesigen Amtsrichter.

Andre O. (45) weist jede Schuld von sich. Er habe den Mediziner nicht erpresst, erklärte er im Prozess.
Andre O. (45) weist jede Schuld von sich. Er habe den Mediziner nicht erpresst, erklärte er im Prozess.  © Peter Schulze

Der Reihe nach: Andre und seine langjährige Lebensgefährtin (42) wohnten im Erzgebirge. Sie arbeitet dort in einer Klinik als Heilpflegerin. Zwischen dem Paar kriselte es häufig.

Ab 2017 hatte sie eine Affäre mit einem Klinikarzt. Weihnachten 2019 erfuhr Andre davon. Seine Freundin berichtete aber nicht von einem Seitensprung, sondern angeblich habe der Lover sie vergewaltigt. "Für mich brach eine Welt zusammen", so Andre O., der auf eine Anzeige bestand.

Doch dabei blieb es nicht: Laut Anklage soll Andre den Arzt, der inzwischen an der Uni-Klinik arbeitete, in Dresden aufgesucht haben.

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Demnach gab er sich als Kriminalist aus, behauptete, es gäbe ein Video der Vergewaltigung, forderte die Zahlung von 25.000 Euro, um eine Anzeige zu verhindern.

Ermittlungen auch wegen Vergewaltigung

Der Informatiker bestritt: "Ich wollte bloß wissen, ob er eine Affäre mit ihr hatte oder sie vergewaltigt hat. Er wurde wütend. Ich bin gegangen", so Andre O. "Es gab keine Erpressung!" Nun soll der Mediziner gehört werden.

Übrigens: Die Justiz ermittelte natürlich wegen Vergewaltigung gegen den Arzt. Bis das mutmaßliche Opfer zu Protokoll gab, dass es keine Vergewaltigung gab. Und Handy-Nachrichten bewiesen, dass sich die beiden noch Monate nach der angeblichen Tat verliebte Nachrichten schrieben.

Das Verfahren gegen den Arzt wurde eingestellt. Stattdessen kassierte die Heilpflegerin Bewährung wegen falscher Verdächtigung. Das Urteil für Andre O. folgt.

Titelfoto: Peter Schulze

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