Vorwürfe zu schwerwiegend: Gericht sortiert sich für TV-Loser noch mal neu
Dresden - Wird es nun zu ekelhaft für die Kammer? Unter anderem, weil er Teenager auf Partys in seiner Löbtauer Wohnung mit Drogen betäubt und vergewaltigt haben soll, steht das ehemalige Reality-TV-Sternchen Pierre K. (37) vor dem Dresdner Landgericht. Hatte die Anklage bisher 172 Anklagepunkte, kam am Mittwoch noch eine schwere Vergewaltigung dazu. Da nun Sicherungsverwahrung im Raum stehen könnte, muss unter Umständen das Gericht breiter besetzt werden.
Erst speckte er bei "The Biggest Loser" im Fernsehen ab, dann suchte er in der Kuppelshow "Schwer verliebt" eine Frau, outete sich aber noch währenddessen als schwul.
Statt vor der Kamera sitzt er nun wechselweise auf der Anklagebank oder hinter Gittern. Letzteres könnte lange so bleiben - am Mittwoch kam eine weitere Anklage hinzu.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Sommer 2018 einen Mann kennengelernt und sich mit ihm angefreundet zu haben. Dieser habe klargemacht, keine Beziehung zu wollen.
Nach einer Party in einem Dresdner Club wollte der betrunkene Freund nicht mehr in die Wohnung seines Ex-Freundes.
Pierre K. soll ihm angeboten haben, bei ihm zu übernachten. Auf die Bitte nach einem Glas Wasser soll er dieses mit K.-o.-Tropfen versehen, den Wehrlosen anschließend über einen Facetime-Anruf einem Unbekannten gegenüber bloßgestellt und ihn dann vergewaltigt haben.
Entscheidung über Sicherungsverwahrung erfordert mehr Richter
Bislang schwieg Pierre K. vor Gericht zu allen Vorwürfen, ließ aber über seinen Anwalt in einem Rechtsgespräch anklingen, dass er die Abgabe von Betäubungsmitteln einräumen könne, die sexuellen Handlungen bis zum Anklagepunkt 140 eher nicht: Sie seien einvernehmlich gewesen oder er habe nur seine Wohnung zur Verfügung gestellt und gefilmt.
Die Taten 141 bis 172 könne er gestehen.
Doch eine Verständigung kam am Mittwoch nicht zustande. Mit der neuen Anklage wegen schwerer Vergewaltigung könnte auch eine Strafe über fünf Jahre drohen.
In diesem Fall müsste auch eine Sicherungsverwahrung geprüft werden, dafür wiederum müssten mehr Richter entscheiden. Nun ist der nächste Termin abgeblasen, um zu entscheiden, wie der Prozess weitergehen soll.
Titelfoto: Montage: Sat.1, Peter Schulze

