Dresden - Jahrelang hatte die Polizei ermittelt, doch ob Benjamin R. (35) und Thomas R. (28) wirklich für zahlreiche Zugsprühereien verantwortlich sind, klärte das Dresdner Amtsgericht am Montag nicht auf. Doch noch ist das Duo nicht aus dem Schneider, denn die Zivilprozesse um den Schadensersatz sind damit nicht entschieden.
Rund eine Stunde braucht die Staatsanwältin, um die Anklageschrift zu verlesen: Zusammengefasst sollen Grafikdesigner Benjamin und Industriekaufmann Thomas, teilweise zusammen, teilweise alleine oder mit anderen zwischen 2018 und 2022 genau 51 Mal Züge besprüht haben.
Gesamtschaden: 125.047,40 Euro!
Dabei wirft die Anklage Benjamin 46, Thomas 32 Fälle vor. Ersterer soll besonders oft unter dem Namen "Rüde", der Kumpel als "Stier" unterwegs gewesen sein.
Beide Schriftzüge sind in der Szene nicht unbekannt. Die Ermittler stützen sich teilweise auf Videoaufnahmen und die Ergebnisse von Hausdurchsuchungen.
Doch reicht ein bewiesener "Stier", um für alle Schriftzüge verurteilt zu werden? Patrick Gau (47) aus Dortmund, bundesweit als "Graffiti-Anwalt" bekannt, sieht das nicht so: "Wenn Sie ein Herzchen sprühen, ist nicht jedes Herzchen von Ihnen", sagt der Verteidiger von Thomas.
Aufwand zu erheblich: Verfahren gegen Zugschmierer eingestellt
Doch letztendlich entschied das Gericht darüber, ob die beiden für die Graffiti verantwortlich sind.
Weil der Nachweis aller Taten einen erheblichen Aufwand bedeutet hätte, beide keine relevanten Vorstrafen hatten und bislang auch nicht wieder mit Graffiti aufgefallen sind, stellte das Gericht das Verfahren gegen beide gegen Zahlung von jeweils 4200 Euro an "Ärzte ohne Grenzen" ein.
Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, wie der Verteidigung wichtig war, denn die Verfahren wegen des Schadensersatzes an die Bahn dürften wohl noch längere Zeit in Anspruch nehmen.