Killerwitwen-Prozess: Keine Psychosen! Gutachter hält Angeklagte für schuldfähig
Dresden - Ramona B. (53) ist voll schuldfähig. Zu diesem Ergebnis kommt der Gutachter im Prozess gegen die mutmaßliche Killerwitwe. Die Justiz hatte prüfen lassen, ob der Mord, den die Krankenschwester begangen haben soll, durch eine psychische Störung geschah. Dr. Jan Lange (43), Chef-Forensiker an der Dresdner Uni-Klinik, fand aber keinerlei Anhaltspunkte dafür.
Seit Juni 2025 wird am Landgericht Dresden verhandelt. Wie berichtet, überfuhr Ramona laut Anklage ihren Ehemann, Insolvenz-Anwalt Peter B. (†76), im September 2024, um an sein Millionenerbe zu kommen. Das Tatauto, ein Mercedes GLK, habe der Mitangeklagte Claus T. (76) besorgt. Der Ex-Hausmeister bestreitet, von Ramonas Absichten gewusst zu haben. Sie wiederum bezichtigt Claus des Mordes an ihrem Gatten.
Da Ramona eine Begutachtung ablehnte, konnte der Gutachter "nur" Akten, Unterlagen und Zeugenaussagen auswerten. Dennoch resümierte Lange: "Sie ist psychisch gesund." Es gäbe keine Hinweise auf "diagnosewertige psychische Störungen".
Auch eine spontane Psychose schloss er aus. "Es gab für eine solche tiefgreifende Bewusstseinsstörung keine Auslöser. Keine Krise, keinen Streit, keine Provokation." Im Gegenteil: "Es gab einen Plan, ein zielorientiertes Vorgehen", so der Mediziner.
Zeugen beschrieben Ramona als hilfsbereit, aber auch als manipulativ. Claus betonte mehrfach, sich "ausgenutzt" gefühlt zu haben. Jan Lange: "Sie hat eine große Bandbreite an Verhaltensstilen, die sie in den jeweiligen Situationen abrufen kann." Aber das seien keine "krankheitswertigen Persönlichkeitsstörungen". Der Prozess wird fortgesetzt.
Titelfoto: Montage: Ove Landgraf