Kinder nicht gegen Masern geimpft: Vierfache Mutter aus Dresden muss Strafe zahlen
Dresden - Vier Kinder, keine Spritze: Zwar gibt es in Deutschland für die Masern keine Impfpflicht, beim Schulbesuch muss jedoch ein Impfnachweis gezeigt werden. Maschinenbau-Studentin Anja R. (41) kam dem nicht nach und muss jetzt zahlen.
Alles in Kürze
- Vierfache Mutter aus Dresden muss Strafe zahlen
- Keine Impfung gegen Masern für ihre Kinder
- Schulbesuch erfordert Impfnachweis in Deutschland
- Mutter legt Widerspruch gegen Bußgeld ein
- Gericht verurteilt Mutter zur Zahlung von 250 Euro

So richtig nachvollziehen kann es die Mutter aus Dresden nicht: "Wir sind aufgefordert worden, den Nachweis für die Masern-Immunisierung vorzulegen", sagte sie vor dem Amtsgericht. "Aber wir sind nicht im Besitz eines solchen Nachweises."
Deshalb habe sie Widerspruch gegen die 250 Euro Bußgeld eingelegt. Die Impfung sei ja eine freiwillige Sache, der Schulbesuch allerdings nicht.
Überhaupt könne sie die Gefährdungslage nicht erkennen, da ja die Mehrheit der anderen Kinder bereits geimpft sei. Zudem gebe es in Sachen der Impfnachweispflicht noch ein offenes Verfahren am Verfassungsgericht.
"Es gibt bereits Entscheidungen des Oberlandesgerichts, dass die Verfassungsmäßigkeit gegeben ist", erwiderte der Richter und wertete die Einlassung der Angeklagten als vollumfängliches Geständnis.
"Nur weil eine Verfassungsbeschwerde vorliegt, muss ein Richter das Verfahren nicht ruhend stellen."
Urteil: Die Mutter muss das 250-Euro-Knöllchen zahlen.
Titelfoto: Peter Schulze