Dresden/Moritzburg - Revision weitgehend verworfen! Das Urteil gegen Reichsbürger-Ärztin Bianca W. (68) ist rechtskräftig.
Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner Begründung verlauten ließ, hat die Überprüfung keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben.
"Der BGH hat lediglich den Schuldspruch wie angegeben klargestellt, was keinen Einfluss auf den Strafausspruch hatte", heißt es.
Das Dresdner Landgericht hatte W. im Juni 2024 wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 1003 Fällen, davon in 26 Fällen in Tateinheit mit unrichtigem Dokumentieren einer Testung, sowie wegen Betrugs und vorsätzlichen Besitzes einer verbotenen Waffe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt.
Die mittlerweile 68-Jährige wollte diese Entscheidung nicht akzeptieren und legte Rechtsmittel ein - erfolglos, wie sich nun herausgestellt hat.
Gegen W. ist noch eine weitere Anklage der Dresdner Staatsanwaltschaft anhängig. Über deren Eröffnung wurde seitens des Landgerichts jedoch noch nicht entschieden.