Klima-Rebell vor Gericht: Unterlassung wegen Klebe-Drohung!

Dresden - Seit sich im August 2022 Klimaaktivisten in der Gemäldegalerie an den Rahmen der "Sixtinische Madonna" klebten, ist die Furcht der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) groß, solch eine Aktion noch mal erleben zu müssen. Weil Christian Bläul (42), Mitglied der Letzten Generation, in einem Interview nicht ausschloss, selbst an einem "Gemälde zu kleben", sandten ihm die SKD prompt vorsorglich eine Unterlassungserklärung. Darum ging es nun im Zivilprozess am Landgericht Dresden.

Christian Bläul (42) sollte eine Unterlassungserklärung der SKD unterschreiben, tat dies aber nicht.
Christian Bläul (42) sollte eine Unterlassungserklärung der SKD unterschreiben, tat dies aber nicht.  © Thomas Türpe

Stein des Anstoßes war sozusagen ein nicht gegebenes Versprechen an seine Oma. In einer Reportage von Sachsen Fernsehen über den Dresdner Klimakleber bittet ihn seine Großmutter: "Bitte nicht auf dem Flughafen, nicht in der Gemäldegalerie." Der Enkel beschwichtigt vor laufender Kamera "Nein, Oma."

Sekunden später sagt er aber dem Interviewer ins Mikrofon: "Ich weiß nicht, ob ich jeden Wunsch meiner Oma erfüllen kann …"

Auch TAG24 berichtete über den Beitrag. Das wiederum bekam die SKD mit und schickte Bläul eine Unterlassung wegen sogenannter "Erstbegehungsgefahr".

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Er sollte unterschreiben, jegliche Klebeaktion oder Sachbeschädigung bei der SKD, insbesondere bei den Alten Meistern, zu unterlassen. Bei Verstößen sei Ordnungsgeld oder gar Ordnungshaft fällig.

Laut Christian Bläul gehe keine Klebe-Gefahr für die SKD von ihm aus

Bläul behauptet, nie vorgehabt zu haben, seinen Plan in die Tat umsetzen zu wollen. Er habe nur im Sinne einer Organisation gesprochen.
Bläul behauptet, nie vorgehabt zu haben, seinen Plan in die Tat umsetzen zu wollen. Er habe nur im Sinne einer Organisation gesprochen.  © Thomas Türpe

Bläul unterschrieb nicht.

"Denn mit dem Schreiben kam auch eine Gebührenrechung über 1134,34 Euro", so der Physiker. Der Freistaat, der die SKD vertritt, hatte für die Unterlassung einen Anwalt konsultiert. Die daraus erfolgenden "vorgerichtlichen Kosten" sollte Bläul bezahlen. Wollte er aber nicht.

Die 10. Zivilkammer des Landgerichtes hörte sich am Dienstag beide Seiten an. Und dort beschwichtigte Bläul seine damalige Aussage vor der Kamera.

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"Ich habe für eine Organisation gesprochen", sagte er, für ihn selber wäre eine Aktion in einem Museum nie infrage gekommen. "Aber ich wollte die Menschen, die sich dafür entschieden hatten, nicht in die Pfanne hauen."

Kurz: Für die SKD bestünde keine Gefahr.

Bläul erfüllt wohl doch Wunsch seiner Oma

Dennoch hielt die Kammer den Antrag des Freistaates für begründet, eine Unterlassung zu fordern. "Es geht um enorme Werte", so der Chef der Kammer, der allerdings beide Seiten dazu aufrief, sich gütlich zu einigen, schon wegen der Kosten.

Nach kurzer Beratung bot der Freistaat an, die Gebühren von Bläul nicht zu fordern. Der erklärte sich im Gegenzug bereit, die Unterlassung zu unterschreiben.

Kurz: Christian Bläul jedenfalls wird fürderhin nie an einem Kunstwerk der Gemäldegalerie kleben. So gesehen erfüllt er auch den Wunsch seiner Oma …

Titelfoto: Thomas Türpe

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