Kritik nach Verurteilung von Zschäpe-Freundin: NSU-Unterstützerin Susann E. muss nicht hinter Gitter
Dresden - Kein Knast, keine Auflagen für Terrorunterstützung: Unter Unverständnis Überlebender verurteilte das Dresdner Oberlandesgericht Beate Zschäpes (51) beste Freundin Susann E. (45) zwar wegen Unterstützung des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) und Beihilfe zu einem Banküberfall zu zwei Jahren Haft, allerdings nur auf Bewährung. Auch die Ombudsfrau der Bundesregierung für die Opfer des NSU sieht das Urteil kritisch.
Schuldig in drei Fällen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, in einem Fall in Tateinheit mit Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung.
Der Senat hatte keine Zweifel daran, dass Susann E. den NSU unterstützt hat. Zwar habe sie das Trio erst 2008, also nach dem letzten Mord der Terroristen, persönlich kennengelernt. Allerdings habe es für sie keinen Hinweis gegeben, dass die Serie beendet war.
"Die Angeklagte musste davon ausgehen, dass das Trio nicht nur Raubüberfälle, sondern terroristische Straftaten begeht", sagt die Richterin Simone Herberger (64).
So hätten das Waffenarsenal und Verhalten des Trios gar keine andere Erklärung möglich gemacht. Außerdem bestand zum wissenden Ehemann André E. (46) und zu Zschäpe gleich zweifach ein sehr intimes Verhältnis.
Fällt die Strafe für Susann E. zu milde aus?
Auch dass das Ehepaar Susann und André E. nach dem Auffliegen des Trios ein Bild der beiden Uwe mit Schriftzug "Unvergessen" ins Wohnzimmer hingen bezeichnet die Richterin als "geständnisgleiche Wandgestaltung". Zudem nannte das Paar einen während des ersten Prozesses geborenen Sohn Uwe.
Doch warum nur so eine milde Strafe? Herberger führt an, dass während Susann E. Zschäpe ihre Krankenkassenkarte und eine BahnCard lieh, sowie als sie die beiden zur Anmietung des Wohnmobils für den letzten Banküberfall in Eisenach fuhr, keine Morde mehr geschahen.
Zudem laufe das Verfahren schon 15 Jahre, Susann E. habe keine Vorstrafen und würde in geordneten sozialen Verhältnissen leben. Von Auflagen sah sie ab, da auf das Ehepaar noch die Prozesskosten zukämen.
Unverständnis bei Angehörigen der Opfer und Überlebenden, die extra für das Urteil angereist waren. Serkan Yildirim (46) wurde am 23. Juni 1999 schwer verletzt als er in der Nürnberger Bar "Sonnenschein" eine als Taschenlampe getarnte Bombe auf der Damentoilette anschaltete. Dass es sich um ein NSU-Verbrechen handelte, kam erst im ersten Prozess heraus: "Mein Vertrauen in den Staat ist jetzt null", sagt er gegenüber TAG24 zu den zwei Jahren auf Bewährung. "Das kriegen Leute, wenn sie Lippenstift klauen. Sie lacht jetzt nur innerlich."
Auch die Ombudsfrau der Bundesregierung kritisiert das Urteil: "Es sendet ein Signal an uns alle, dass wir in einem Land leben, dass mehr Verständnis für die Täter als für die Opfer hat", sagt Barbara John (88) zu TAG24. "Irgendetwas stimmt hier in diesem Land nicht, da ist eine Schieflage."
Erstmeldung: 10.22 Uhr, zuletzt aktualisiert: 15 Uhr
Titelfoto: Montage: Sebastian Kahnert/dpa, TAG24

