Kupferklau aus 60 Loks: Angeklagter schweigt und kommt glimpflich davon

Dresden - Dieses Verfahren hatte mehr Verspätung als die Deutsche Bahn! Wegen zu viel dringender Haftsachen und Überlastung des Amtsgerichtes Dresden wurde erst jetzt ein massiver Kupferklau verhandelt. Schon 2021 verschwanden aus gut 60 E-Loks Bauteile im Wert von 65.000 Euro. Der Angeklagte, Mike W. (51), wurde aber nicht bestraft.

Derlei ausrangierte E-Loks wurden zuhauf in Niederau von Unbekannten regelrecht ausgeschlachtet.
Derlei ausrangierte E-Loks wurden zuhauf in Niederau von Unbekannten regelrecht ausgeschlachtet.  © IMAGO/Zoonar

Der Reihe nach: In Niederau deponiert die Bahn ausrangierte E-Loks. Laut Anklage war Mike mit anderen Tätern im Sommer 2021 viermal dort, baute tonnenweise Kupfer aus.

"Es verschwanden sogenannte Grundlastdrosseln", sagte ein Bahner. Pro Lok zwei Stück! Wobei die Teile aus dem Maschinenraum je über 60 Kilo wiegen.

"Das war jemand, der sich auskennt", so der Zeuge. Außerdem verschwanden "Stromschienen", ebenfalls lange Kupferkabel. Die Beute hatte einen Gesamtwert von 65.000 Euro, der Sachschaden beträgt weit mehr als 250.000 Euro. Einige der Loks mussten verschrottet werden. So weit, so schlecht.

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Eine Wildkamera nahm Mike auf dem Gelände in einer Nacht auf. Zwar war der gelernte Koch nicht der einzige "Gefilmte", wurde aber angeklagt.

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Mike W. (51) musste vor den Richter. Verurteilt wurde er nicht.
Mike W. (51) musste vor den Richter. Verurteilt wurde er nicht.  © Thomas Türpe

Seither lag die Akte bei der Justiz. Zwischenzeitlich wurde Mike wegen diverser andere Straftaten verurteilt. Zuletzt 2023. Inzwischen ist er auf Bewährung draußen.

Nun wurde endlich verhandelt.

Mike schwieg. Viel Licht brachten die Zeugen nicht ins Dunkel. So erklärte ein Verantwortlicher gar, er habe nach den ersten Einbrüchen "keinen Handlungsbedarf gesehen", ließ fast zwei Monate ins Land gehen bis zur ersten Anzeige! Ein Fahnder erklärte, dass die gesicherten Spuren "keinen Treffer" ergaben.

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Folglich stellte der Richter das Verfahren ein. Der Tat-Nachweis wäre zu aufwendig, ein mögliches Urteil müsste mit einer früheren Strafe zusammengefasst werden, würde dabei aber kaum ins Gewicht fallen. Die Justiz klappte die Akte zu.

Titelfoto: Montage: IMAGO/Zoonar, Thomas Türpe

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