"Mein Schamgefühl wurde verletzt": Verurteilter Kinderschänder kommt als Frau zum Prozess

Dresden - Das sächsische Gesetz zum Strafvollzug ist eindeutig: Weibliche Gefangene werden von weiblichen Bediensteten kontrolliert. Männliche Knackis von Männern in Uniform. Transpersonen finden im Paragraf 75 allerdings (bisher) keine Berücksichtigung. Chihiro Mirjam Bella H. (38), einst ein Mann, wurde entsprechend ausfallend, als männliche Bedienstete ihre Zelle durchsuchten. Nun war Prozess wegen Beleidigung gegen die Frau mit den vielen Vorstrafen.

Zum Prozess im Rock: Chirhiro Mirjam Bella H. (38) will in den Frauenknast.
Zum Prozess im Rock: Chirhiro Mirjam Bella H. (38) will in den Frauenknast.  © Peter Schulze

"Das Schamgefühl ist zu schonen! So steht es im Gesetz", zitierte Mirjam. "Mein Schamgefühl wurde verletzt."

Die JVA Dresden führte im Dezember 2024 eine Haftraum-Durchsuchung durch, wobei auch die Frau abgetastet wurde. "Das machte ein Mann", so die Angeklagte, die inzwischen per geänderter Geburtsurkunde weiblich gelesen wird, äußerlich aber männliche Merkmale hat.

"Ich hatte meine Anweisungen, und für mich war das ein Mann", so der Justizangestellte, der sich Schimpfwörter wie "Bastard" oder "Wichser" anhören musste und Anzeige erstattete.

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Mirjam entschuldigte sich schriftlich bei ihm. Sie sei "böse geworden", weil sie "aggressiv machende Medizin" nimmt. Schon der Amtsrichter sprach sie, rein nach Strafrecht, schuldig wegen Beleidigung.

Sie soll 400 Euro Strafgeld zahlen. Dagegen legte Mirjam Berufung am Landgericht ein und schimpfte am Montag im Prozess, dass der Beamte keine Folgen erlitt, aber sie bestraft wurde.

Der Mann Martin K. wurde mehrfach straffällig. Hier bei seinem Prozess wegen Betruges. Behörden dürfen nunmehr "sein Vorleben", wo er eine Frau ist, nicht mehr "verwerten". Ein Privileg, das seinen Missbrauchsopfern nicht beschieden ist.
Der Mann Martin K. wurde mehrfach straffällig. Hier bei seinem Prozess wegen Betruges. Behörden dürfen nunmehr "sein Vorleben", wo er eine Frau ist, nicht mehr "verwerten". Ein Privileg, das seinen Missbrauchsopfern nicht beschieden ist.  © Steven Schuster

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Das sächsische Gesetz für den Strafvollzug hinkt der aktuellen Politik hinterher. Im Knast zu Dresden kam es deshalb zu Problemen mit einer Transfrau.
Das sächsische Gesetz für den Strafvollzug hinkt der aktuellen Politik hinterher. Im Knast zu Dresden kam es deshalb zu Problemen mit einer Transfrau.  © imago/Sylvio Dittrich

Die Kammer bot an, einen Strafvorbehalt auszusprechen. Wenn sich die Angeklagte, die bis 2031 einsitzt (bekam zuletzt über neun Jahre Haft wegen schweren Missbrauchs von Kindern), bewährt, würde die Geldzahlung entfallen.

Doch Mirjam wollte Freispruch. "Ich kämpfe bis zum Bundesverfassungsgericht", so die Angeklagte, die derzeit 40 Beschwerden bei der Justiz wegen Problemen in der Haft laufen hat.

"Ich gehöre in den Frauenknast nach Chemnitz", argumentierte sie. "Ich bin zeugungsunfähig und deshalb für die Frauen keine Gefahr."

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Am Ende forderte sie ein Gutachten: Sie sei wegen ihres Medikaments (Pflaster gegen Dopaminmangel) schuldunfähig. Der Antrag wurde aber abgelehnt.

Nach stundenlangem Prozess verwarf die Kammer die Berufung und bestätigte das Urteil vom Amtsgericht. Mirjam will nun Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

Titelfoto: Peter Schulze

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